Frage zur Meldeplicht ausländischer Gäste

Frage zur Meldeplicht ausländischer Gäste

Wie geht man vor, wenn man ausländische Gäste im Eigenheim kurzzeitig unterbringt, das Büro der Immigration jedoch geschlossen hat, fragt ein Leser:

Hallo Redaktion, in der deutschsprachigen Presse ist in letzter Zeit immer häufiger zu lesen, dass die Unterbringung von Gästen im eigenen Haus oder Apartment, selbst, wenn nur kurzzeitig, unbedingt der Immigration innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden muss. Dazu habe ich nachfolgende Frage: Wie soll das funktionieren, wenn der Gast nach Schließung der Immigration am Freitagabend ankommt und am Montag früh zu einem anderen Ziel wieder aufbrechen möchte. Der geschilderte Vorgang betrifft uns im Monat November 2019. Falls sie dazu Näheres wissen, bitte ich sie höflichst um eine detaillierte Auskunft. Danke!

Dieter Schell Zahn, Nongplalai

Anm. d. Red.: Sehr geehrter Herr Zahn, vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihr Inte­resse an unserem Magazin DER FARANG. Die „Benachrichtigung über den Aufenthalt von Ausländern durch Hotels, den Eigentümern von Gästehäusern, Villen, Wohnungen und Miethäusern“ ist Teil des Immigrationsgesetzes aus dem Jahr 1979 (Abschnitt 38) und besagt: „Hausbesitzer, Haushaltsvorstände, Vermieter oder Verwalter von Hotels, die Ausländer beherbergen, müssen die örtlichen Immigrationsbüros innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft des Ausländers informieren.“ Das hat zur Folge: Wer ausländische Freunde oder Verwandte bei sich zu Hause in Thailand wohnen lässt, muss innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft eine TM.30 einreichen. Bisher wurde dies nur selten überprüft. Seit wenigen Wochen scheint die thailändische Einwanderungsbehörde jedoch strikter die Einhaltung zu überprüfen. Wer das Formular nicht einreicht, muss mit einer Geldstrafe von 2.000 Baht rechnen. Tipp: Das TM.30-Formular kann auch bei der örtlichen Polizeistation eingereicht werden, zum Beispiel dann, wenn das Büro der Immigration geschlossen hat. Eine hundertprozentig verlässliche Auskunft zu Ihrem Anliegen kann Ihnen jedoch nur die Immigration erteilen.


Die im Magazin veröffentlichten Leserbriefe geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. DER FARANG behält sich darüber hinaus Sinn wahrende Kürzungen vor. Es werden nur Leserbriefe mit Namensnennung veröffentlicht!

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Leserkommentare

Vom 11. bis 21. April schließen wir über die Songkranfeiertage die Kommentarfunktion und wünschen allen Ihnen ein schönes Songkran-Festival.

Florian Firefighter 09.10.19 16:38
Alternative
Also ich nutze bei mehrtägigen Reisen mit Übernachtungsstopp die App aus Google Play "Section38"
Nach der Registrierung kann man sich nach Bedarf anmelden, abmelden, Section38 ist die officielle App von der Immigrationsbehörde. Falls Bedarf besteht mal auf Google Play nachschauen und ausprobieren.
Dracomir Pires 26.08.19 22:30
Ein Riesen-Theater ...
…. wegen 2000 Baht. Das kann man ruhig riskieren. Die unglaublich mühsamen Schritte zur Anmeldung sind viel schmerzhafter.
doc.fit Alisch 26.08.19 22:29
@kurt wurst
wenn ich in hua hin wohne und freunde in buriram besuche, melde ich mich in Hua hin wol kaum ab. wenn ich nun in Buriram wegen der Öffnungszeiten nicht das TM30 einreiche, sondern wieder zurückfahre. Wie sollte dann eine Lücke in der Historie entstehen????
Kurt Wurst 25.08.19 20:46
Überflüssig?@Prinz
Falls die Computer der Immigration vernetzt sein sollten, was ich nicht weiß, müsste bei einer Nichtmeldung des Gastes bei dieser Person ein Lücke in der Aufenthaltshistorie erscheinen und somit ein Problem bei der Ausreise auftreten.
Prinz 25.08.19 15:17
zur Meldung...
Hallo, Bei ähnlicher Anfrage bei der Immigration, wurde mir auf Anfrage die Auskunft erteilt... das die Meldung dann, zum nächsten Arbeitstag erfolgen muss.
Was in diesem Falle ja schon überflüssig wäre.
Kurt Wurst 25.08.19 15:16
Irgendwo
habe ich gelesen, dass Thailand überwiegend die deutschen Gesetze übernommen hat. Wenn dem so sein sollte, müsste Thailand den Paragraphen 193 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) analog anwenden. Falls die Meldung bei einer Polizeistation ausreichend sein sollte, hätte sich das Problem erledigt, denn die ist ja wohl rund um die Uhr geöffnet.
Chris 25.08.19 15:10
Wenn die Immigration...
geschlossen hat, muss die Meldung spätestens am nächsten Werktag erfolgen. Um sicher zu gehen, kann man, wie in der Anm. der Red. steht, auch zur nächsten Polizeiwache gehen (wobei die Polizisten dort im Zweifel nicht wissen, wass sie mit dem Formular anfangen sollen).

Wenn der Aufenthalt nur ein bis zwei Tage dauert und an diesen Tagen die Immigration zu hat, kann man es eigentlich auch lassen.