Wie geht man vor, wenn man ausländische Gäste im Eigenheim kurzzeitig unterbringt, das Büro der Immigration jedoch geschlossen hat, fragt ein Leser:
Hallo Redaktion, in der deutschsprachigen Presse ist in letzter Zeit immer häufiger zu lesen, dass die Unterbringung von Gästen im eigenen Haus oder Apartment, selbst, wenn nur kurzzeitig, unbedingt der Immigration innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden muss. Dazu habe ich nachfolgende Frage: Wie soll das funktionieren, wenn der Gast nach Schließung der Immigration am Freitagabend ankommt und am Montag früh zu einem anderen Ziel wieder aufbrechen möchte. Der geschilderte Vorgang betrifft uns im Monat November 2019. Falls sie dazu Näheres wissen, bitte ich sie höflichst um eine detaillierte Auskunft. Danke!
Dieter Schell Zahn, Nongplalai
Anm. d. Red.: Sehr geehrter Herr Zahn, vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihr Interesse an unserem Magazin DER FARANG. Die „Benachrichtigung über den Aufenthalt von Ausländern durch Hotels, den Eigentümern von Gästehäusern, Villen, Wohnungen und Miethäusern“ ist Teil des Immigrationsgesetzes aus dem Jahr 1979 (Abschnitt 38) und besagt: „Hausbesitzer, Haushaltsvorstände, Vermieter oder Verwalter von Hotels, die Ausländer beherbergen, müssen die örtlichen Immigrationsbüros innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft des Ausländers informieren.“ Das hat zur Folge: Wer ausländische Freunde oder Verwandte bei sich zu Hause in Thailand wohnen lässt, muss innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft eine TM.30 einreichen. Bisher wurde dies nur selten überprüft. Seit wenigen Wochen scheint die thailändische Einwanderungsbehörde jedoch strikter die Einhaltung zu überprüfen. Wer das Formular nicht einreicht, muss mit einer Geldstrafe von 2.000 Baht rechnen. Tipp: Das TM.30-Formular kann auch bei der örtlichen Polizeistation eingereicht werden, zum Beispiel dann, wenn das Büro der Immigration geschlossen hat. Eine hundertprozentig verlässliche Auskunft zu Ihrem Anliegen kann Ihnen jedoch nur die Immigration erteilen.
Die im Magazin veröffentlichten Leserbriefe geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. DER FARANG behält sich darüber hinaus Sinn wahrende Kürzungen vor. Es werden nur Leserbriefe mit Namensnennung veröffentlicht!
Nach der Registrierung kann man sich nach Bedarf anmelden, abmelden, Section38 ist die officielle App von der Immigrationsbehörde. Falls Bedarf besteht mal auf Google Play nachschauen und ausprobieren.