FPÖ will Schadenersatz nach Präsidentenwahl

Berufung angekündigt

Archivbild: epa/Giuseppe Lami
Archivbild: epa/Giuseppe Lami

WIEN (dpa) - Nach der chaotischen Bundespräsidentenwahl in Österreich im Jahr 2016 hat das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen eine Schadenersatz-Klage der FPÖ abgewiesen. Wie die österreichische Nachrichtenagentur APA am Mittwoch berichtete, kündigte FPÖ-Anwalt Dieter Böhmdorfer aber bereits an, Berufung einlegen zu wollen. Die rechte Partei hatte die Republik Österreich auf Schadenersatz in Höhe von 3,4 Millionen Euro verklagt. Durch Verzögerungen seien den Kandidaten höhere Wahlkampfkosten entstanden, insgesamt habe die FPÖ acht Millionen Euro für den gescheiterten Wahlkampf ausgegeben

Bei der Bundespräsidentenwahl 2016 war die Stichwahl zwischen FPÖ-Kandidat Norbert Hofer und dem jetzigen Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen - nach Anfechtung durch FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache - annulliert worden. Die anschließende Wahlwiederholung musste wegen falscher Briefwahlunterlagen zudem verschoben werden.

Beim Prozess am 5. April hatte Richterin Margit Schaller bereits deutlich gemacht, dass ihrer Rechtsansicht nach die Wahlvorschriften darauf abzielten, den freien Wählerwillen zu schützen - nicht aber das Vermögen der Wahlwerber oder der klagenden Partei. Die Richterin kündigte damit schon an, dass die Klage abgewiesen würde. FPÖ-Anwalt Böhmdorfer bezeichnete die Position der Richterin im April als «unrichtige Rechtsauffassung». Wahlsieger Van der Bellen hat auf eine Schadenersatzklage gegen die Republik verzichtet.

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