U-Boot-Mörder Madsen räumt Fluchtversuch aus Gefängnis ein

Peter Madsen wird bei einem Fluchtversuch aus dem Gefängnis in Albertslund gesehen. Foto: epa/Nils Meilvang
Peter Madsen wird bei einem Fluchtversuch aus dem Gefängnis in Albertslund gesehen. Foto: epa/Nils Meilvang

KOPENHAGEN: Dass er aus der Haftanstalt ausgebrochen ist, lässt sich für den wieder gefassten Peter Madsen schwer leugnen. Er bekennt sich zu allen neuen Anschuldigungen. In einem Punkt widerspricht er den Angaben der Polizei aber.

Nach seiner versuchten Flucht aus dem Gefängnis muss der dänische Erfinder und verurteilte Mörder Peter Madsen für vorläufig zwei Wochen in Untersuchungshaft. Das entschied ein Richter am Mittwoch nach einem Haftprüfungstermin hinter verschlossenen Türen in Glostrup westlich von Kopenhagen. Madsen selbst bekannte sich zu allen neuen Anschuldigungen schuldig. Ihm werden insgesamt sechs Vergehen im Zuge des aufsehenerregenden Fluchtversuchs vorgeworfen, der Dänemark am Dienstag vorübergehend in Atem gehalten hatte.

Madsen war es kurzzeitig gelungen, aus der Haftanstalt Herstedvester in Albertslund einige Kilometer westlich von Kopenhagen auszubrechen. Dort sitzt er eine lebenslange Haftstrafe für den Mord an der schwedischen Journalistin Kim Wall auf einem von ihm konstruierten U-Boot im Jahr 2017 ab. Nach wenigen Minuten hatte ihn die Polizei am Dienstag jedoch gestellt und später wieder in Gewahrsam genommen.

Die Behörden werfen dem 49-Jährigen den Fluchtversuch an sich, aber auch eine Reihe von Drohungen auf seinem Weg in die kurzzeitige Freiheit vor. Wie die Westkopenhagener Polizei der Deutschen Presse-Agentur sagte, wird er beschuldigt, Angestellten der Haftanstalt und später auch Polizeibeamten gedroht zu haben, im Besitz einer Bombe zu sein.

Mit einer Pistolenattrappe habe er den Fahrer eines Lieferwagens bedroht. «Fahr, fahr, fahr! Wenn du nicht fährst, dann erschieße ich dich!», habe er den Fahrer angeschrien. Die Flucht sei an dieser Stelle letztlich gescheitert, als die Polizei eingetroffen sei.

Die Polizei glaubt, dass Madsen bei seinem versuchten Ausbruch vermutlich Hilfe erhalten hatte - von wem und in welcher Form, ist unklar. Madsen selbst wies das über seinen Verteidiger Anders Larsen zurück. «Er hat sich schuldig bekannt, aber mit dem Vorbehalt, dass er es alleine getan hat», sagte Larsen nach Angaben der Nachrichtenagentur Ritzau vor dem Gerichtssaal. Madsen habe ihm erzählt, dass er sich aufgrund der Haftbedingungen in Herstedvester zur Flucht entschlossen habe.

Madsen war 2018 für den Mord an der 30-jährigen Schwedin Wall zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er sie mit sexuellem Motiv gefoltert und nach ihrem Tod zerstückelt über Bord geworfen hatte. Dass er nun in U-Haft kommt, bedeuten für ihn strengere Beschränkungen wie etwa Brief- und Besuchskontrollen und langfristig wohl auch geringere Chancen, vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen zu werden. Einen Antrag auf Bewährung können lebenslang Verurteilte in Dänemark erstmals nach zwölf Jahren stellen.

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