Florierender Grau- und Schwarzmarkt für Waffen

Polizisten in Bangkok inspizieren beschlagnahmte Schusswaffen einer Drogenschmuggler-Gang. Foto: picture alliance / Pacific Press
Polizisten in Bangkok inspizieren beschlagnahmte Schusswaffen einer Drogenschmuggler-Gang. Foto: picture alliance / Pacific Press

THAILAND: Nach dem Amoklauf eines Soldaten am letzten Wochenende im Einkaufszentrum Terminal 21 in Nakhon Ratchasima mit 29 Todesopfern stellen viele Menschen im Land die Frage nach der Verfügbarkeit von Waffen.

Das National News Bureau (NNT) berichtet auf seiner Facebook-Seite, dass es seit dem Jahr 1947 in Thailand Waffengesetze gibt. Menschen können Lizenzen für die Selbstverteidigung, den Schutz von Eigentum, den Sport und die Jagd erwerben. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 dürfen nur thailändische Bürger Waffen besitzen. NNT räumt ein, dass Thailand Probleme mit einem „florierenden Grau- und Schwarzmarkt für Waffen“ hat. Das Königreich belegt weltweit den 13. Platz in Bezug auf den zivilen legalen und illegalen Waffenbesitz. Im Jahr 2016 gab es in Thailand 3.830 waffenbedingte Todesfälle, womit das Land als elftschlechtestes der Welt eingestuft wurde. In der Statistik liegt das Königreich hinter Ländern wie Brasilien, den USA und Indien.

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.
Pflichtfelder
Oliver Harms 14.02.20 13:55
Tötungsdelikte mit Schusswaffen
oder auch mit Hieb-und Stichwaffen?
Ich bezweifel diese Statistik an,es sei denn
diese Statistik beinhaltet nur zivilisierte Länder und dann auch nur wenn jegliche Mittel die zur Tötung genutzt wurden als Waffe mit gezählt wurden.
Wobei ich die 6 Kopfschüsse des 12 jaerigen
von dieser Woche als Mord bezeichne,da man mit 12 Jahren spätestens nach dem ersten eindringen des Geschosses wissen muss was man da grade gemacht hat.
Es sei denn der Täter ist geisteskrank,aber dann hätte er in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht sein müssen.