Höhe der Grundsicherung: Vogel für Beibehalt von Regeln

Foto: Wikipedia
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BERLIN: Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Johannes Vogel, will an den Regeln zur Höhe der Grundsicherung bei der geplanten Umwandlung zum sogenannten Bürgergeld nicht rütteln. «Verabredet ist beim Bürgergeld, dass die Leistung einfacher und unbürokratischer, chancen- und aufstiegsorientierter wird und die Zuverdienstregeln deutlich verbessert werden», sagte Vogel der «Rheinischen Post». «Die Regeln zur Berechnung der Regelsätze sollten wir aber so lassen wie sie sind», forderte er - die Inflation spiele bei der jährlichen Anpassung «ja ohnehin eine herausragende Rolle».

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will im Sommer einen Gesetzentwurf für das von der Ampel-Koalition angekündigte Bürgergeld vorlegen, das das heutige Hartz-IV-System ersetzen soll. Am Dienstag hatte er im Deutschlandfunk mit Blick auf die hohe Inflation gesagt, Grundsicherungs-Empfänger müssten im neuen Bürgergeld «auch deutlich kräftigere Leistungen bekommen, damit sie mit dieser Situation auch zurechtkommen können». Konkreter wurde er dabei nicht.

Eine Veränderung der Regelsätze über die turnusmäßige jährliche Anpassung hinaus ist im Ampel-Koalitionsvertrag nicht vereinbart, das Wort taucht dort gar nicht auf. Vogel argumentierte in dem Interview: «Im Koalitionsvertrag haben wir klar vereinbart, dass an den Regeln zur Festsetzung der Grundsicherung nicht gerüttelt wird.»

Der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Andreas Audretsch erklärte allerdings, die Reform werde eine sehr grundlegende sein und viele Fragen adressieren, «darunter auch die Höhe der Leistungen». «Menschen müssen auch in schwierigen Situationen, etwa bei steigenden Preisen, jederzeit am Leben teilhaben können», betonte er. Mit Blick auf das Bürgergeld sei es «unsere Aufgabe, auch dauerhaft und verlässlich Teilhabe am Leben zu garantieren. Genau so haben wir es im Koalitionsvertrag festgelegt».

Nach den Koalitionsplänen von SPD, Grünen und FDP soll mit der Reform der Grundsicherung in den ersten zwei Bezugsjahren die Prüfung des Vermögens oder der Wohnung wegfallen. Wer durch das Bürgergeld aufgefangen wird, soll sich vorerst nicht um das Ersparte und die Wohnsituation sorgen müssen.

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