Familie der Todesfahrerin will Entschädigung zahlen

Foto: Khaosodenglish
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BANGKOK: Die Mutter von Praewa T. hat versprochen, das Land der Familie zu verkaufen, um Geld für die Zahlung von 24,76 Millionen Baht als Entschädigung für die Familien der toten und verletzten Opfer des schrecklichen Autounfalls ihrer jungen Tochter im Jahr 2010 zu bekommen.

Ladawan T. teilte einem Fernsehinterviewer am Donnerstag mit, dass ihre Familie im Bezirk Pran Buri der Provinz Prachuap Khiri Khan 21 Rai Land im Wert von etwa 50 Millionen Baht verkaufen würde. Wäre das nicht genug, würden sie in Muang Thong Thani in der Provinz Nonthaburi weitere 300 Square Wah im Wert von rund 55 Millionen Baht verkaufen.

Sie sagte, die Familie habe nicht sofort bezahlt, weil sie nicht genug Bargeld besitze. Sie schlug vor, dass das Justizministerium seinen Fonds für eine rasche Entschädigungszahlung verwendet, und ihre Familie würde den Betrag später erstatten. Die Mutter der Todesfahrerin entschuldigte sich bei den Opfern und ihren Familien und sagte, ihre Familie teile das Leiden der Opfer. Ihre Tochter leide an Depressionen und die ganze Familie sei auf Schlaftabletten angewiesen, heißt es weiter in der „Bangkok Post“.

Der stellvertretende Ministerpräsident Wissanu Krea-ngam erklärte am Donnerstag, dass das Vermögen der von den Gerichten verurteilten Personen, die nicht die festgesetzte Entschädigung zahlen wollten, beschlagnahmt und zur Beschaffung des Geldes versteigert werden könnte.

In der späten Nacht des 27. Dezember 2010 fuhr Praewa mit ihrem Auto auf dem Don Muang Tollway in der Nähe der Kasetsart-Universität im Bezirk Bang Khen auf einen Van. Das Fahrzeug fiel von dem Tollway in die Tiefe. Neun Menschen wurden getötet, weitere schwer verletzt. Praewa wurde nur leicht verletzt. Sie war zu diesem Zeitpunkt 16 Jahre alt und nicht berechtigt, ein Auto zu fahren. Sie war auf Fotos zu sehen, die in den sozialen Medien gepostet wurden, wie sie neben ihrem beschädigten Auto stand und nach dem Unfall mit ihrem Handy telefonierten.

Im April 2014 verurteilte das Berufungsgericht sie zu zwei Jahren Gefängnis, setzte die Haftstrafe drei Jahre zur Bewährung aus. Die Richter ordneten an, die junge Frau habe in den drei Jahren 144 Stunden Zivildienst zu leisten. Bis zu ihrem 25. Lebensjahr, in diesem Jahr, durfte sie kein Auto fahren. Der Oberste Gerichtshof wies ihre Berufung zurück. Der relevante Zivilprozess mit 28 Klägern wurde am 8. Mai abgeschlossen, als der Oberste Gerichtshof Praewa und ihre Eltern aufforderte, 24,76 Millionen Baht Entschädigung an die betroffenen Familien zu zahlen.

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Leserkommentare

Vom 10. bis 21. April schließen wir über die Songkranfeiertage die Kommentarfunktion und wünschen allen Ihnen ein schönes Songkran-Festival.

Hans-Dieter Volkmann 22.07.19 14:55
Joerg Obermeier 22.07.19 12:08
Herr Obermeier, vielen Dank für Ihre Darstellung. Das es sich bei meiner Frage eventuell um eine Rechtsauskunft handelt habe ich tatsächlich nicht bedacht. Ihre Frage bezüglich Staatsangehörigkeit meiner Stieftochter beantworte ich wie folgt. Sie hat die deutsche und die thailändische Staatsbürgerschaft. Warum soll sie deswegen nicht Thailänderin sein? Sie ist in der thailändischen Kultur aufgewachsen und hat ihre Kultur bis zum heutigen Tag verinnerlicht. Ihre Gefühle sind thailändisch. Das finde ich gut und unterstütze sie auch dabei. 2018 hat sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt und auch problemlos erhalten. Also Passdeutsche. Wo ist das Problem? Es funktioniert doch bestens, bis auf die gesetzlichen Unterschiede, z.B. Führerschein. In solchen Fällen, das habe ich aus Ihrem Kommentar erkannt, muss man sich halt vorzeitig informieren.
Hans-Dieter Volkmann 21.07.19 23:48
Joerg Obermeier 21.07.19 20:44
Guten Tag Herr Obermeier. Da erwähnen Sie ja für mich etwas sehr interessantes. Im Augenblick fährt meine Stieftochter (Thai) mit a: einem Thai-Führerschein, der ja nur befristet gültig ist. b: einen deutschen Führerschein und c: einen internationalen Führerschein. Meine Tochter hat beide Staatsbürgerschaften. Wenn nun zum nächsten Thai-Urlaub ihr Thai-Führerschein abgelaufen ist, kann Sie dann mit ihrem deutschen FS, sie ist ja auch Deutsche, plus internationaler Führerschein ,gemäß Abkommen von 1926 fahren?
Ingo Kerp 19.07.19 15:04
Junge, Junge, das arme Mädchen. Telefoniert nach dem toedl. Unfall seelenruhig und hat jetzt auf einmal Depressionen. Jetzt, 9 Jahre nach dem Unfall bequemt sich die Familie die Entschädigungszahlung zu leisten. Was für eine erbärmliche Familie.