Sanktionen gegen russische Geheimdienst-Führung

Die Aufnahme aus dem Jahr 2006 zeigt Sergei Skripal im Gespräch mit seiner Anwältin in einer Zelle des Moskauer Militärgerichts. Foto: epa/
Die Aufnahme aus dem Jahr 2006 zeigt Sergei Skripal im Gespräch mit seiner Anwältin in einer Zelle des Moskauer Militärgerichts. Foto: epa/

BRÜSSEL (dpa) - Die Außenmister der EU-Staaten haben Einreiseverbote und Vermögenssperren gegen die zwei höchsten Führungskräfte des russischen Militärgeheimdienstes GRU beschlossen. Der Chef und der Vizechef des GRU seien für den Gebrauch von Nervengift bei dem Anschlag auf den ehemaligen russischen Doppelagenten Sergej Skripal verantwortlich, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Erklärung. Demnach werden symbolisch auch die beiden Agenten auf die Sanktionsliste gesetzt, die den Anschlag im britischen Salisbury mutmaßlich ausgeführt haben. Sie werden von Großbritannien bereits seit längerem über die internationale Polizeiorganisation Interpol gesucht.

Bei dem Anschlag im britischen Salisbury waren im März 2018 der frühere Doppelagent Skripal und seine Tochter Julia schwer vergiftet worden. Die Täter nutzten dabei ein Mittel, das dem in der früheren Sowjetunion entwickelte Kampfstoff Nowitschok entspricht. Nach britischen Ermittlungen steckte der russische Militärgeheimdienst GRU hinter der Tat. Die Regierung in Moskau streitet allerdings jegliche Verantwortung ab.

Neben den russischen Staatsbürgern setzten die EU-Außenminister am Montag auch fünf weitere Syrer und das syrische Zentrum für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC) auf die Sanktionsliste. Ihnen wird von der EU ebenfalls vorgeworfen, für die Verbreitung und den Einsatz von chemischen Waffen verantwortlich zu sein.

Grundlage für die Sanktionen ist eine neue EU-Regelung für restriktive Maßnahmen gegen den Einsatz und die Verbreitung chemischer Waffen. Sie wurde mit den Beschlüssen der EU-Außenminister vom Montag erstmals angewandt.

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