EU-Urteil zu polnischem Justizsystem

Foto: Corgarashu/Adobe Stock
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LUXEMBURG: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) spricht an diesem Montag (14.30 Uhr) ein weiteres Urteil zur Unabhängigkeit der Justiz in Polen. Hintergrund ist eine Klage der EU-Kommission aus dem Jahr 2021, wonach mehrere polnische Regelungen gegen EU-Recht verstoßen. Dabei geht es um die Unabhängigkeit der polnischen Justiz bei der Überprüfung von EU-Recht sowie die Rechte von Richtern auf Achtung des Privatlebens.

Polens nationalkonservative Regierung baut die dortige Justiz seit Jahren ungeachtet internationaler Kritik um. Die EU-Kommission klagte mehrfach gegen die Reformen. Teilweise wurden Beschlüsse vom EuGH gekippt. Weil Warschau sich weigerte, EuGH-Urteile umzusetzen, verhängte der Gerichtshof schließlich eine Million Euro Zwangsgeld pro Tag. Die Strafe wurde im Frühjahr halbiert, weil die Regierung inzwischen einige Änderungen am Justizsystem vorgenommen hat.

Allerdings sind neue Verfahren schon abzusehen: Im Februar verklagte die EU-Kommission Polen erneut wegen Verstößen gegen EU-Recht durch den polnischen Verfassungsgerichtshof.

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