EuGH weist Klage gegen verschärftes EU-Waffenrecht ab

Foto: epa/Julien Warnand
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LUXEMBURG (dpa) - Die Verschärfung des Waffenrechts in der EU nach den schweren Terroranschlägen in Paris im Herbst 2015 war nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtmäßig. Mit ihrem Urteil wiesen die Luxemburger Richter am Dienstag eine Klage des EU-Staats Tschechiens ab (Rechtssache C-482/17). Die damalige Regierung in Prag hatte vor dem EuGH mit Unterstützung Polens und Ungarns eine vollständige oder teilweise Nichtigerklärung der 2017 erlassenen Richtlinie gefordert.

Die Luxemburger Richter argumentierten, es sei Aufgabe der EU, über allgemeine Interessen wie die Bekämpfung des internationalen Terrorismus und schwerer Kriminalität sowie für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zu sorgen. Die Gesetzgeber hätten ihren Ermessensspielraum dabei nicht überschritten. Auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei nicht verletzt worden.

Eine Ausnahme, die der Schweiz als Mitglied des Schengenraums gewährt wird, verstoße nicht gegen das Diskriminierungsverbot der EU. Der EuGH betonte, diese Ausnahme trage sowohl der Kultur als auch den Traditionen des Landes Rechnung. Das Land verfüge über die Erfahrung und Fähigkeit, betreffende Personen und Waffen zu überwachen. Dadurch lasse sich vermuten, dass das Ziel der öffentlichen Sicherheit dennoch erreicht werde.

Die fraglichen Regeln verbieten halb automatische Waffen mit vergleichsweise großen Magazinen. Bei ihnen muss der Nutzer jeden Schuss einzeln auslösen, sie laden aber automatisch nach. Lange halb automatische Waffen mit Magazinen von mehr als 20 Schuss und kurze derartige Waffen mit Magazinen von mehr als 10 Schuss sind untersagt.

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