EuGH: Atomkraft-Subventionen rechtmäßig

LUXEMBURG (dpa) - Die Milliarden-Subventionen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point C sind nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtens. Die Luxemburger Richter wiesen am Donnerstag die Klage Österreichs gegen diese Staatsbeihilfen ab. Eine Förderung der Kernenergie auch mittels Anreizen decke sich mit dem Ziel der Euratom-Gemeinschaft, Investitionen im Bereich der Kernenergie zu erleichtern. Außerdem habe jedes Land in der EU das Recht, zwischen verschiedenen Energiequellen zu wählen, so das Gericht.

Hinkley Point C ist der erste AKW-Neubau in Großbritannien seit Jahrzehnten. Das Atomkraftwerk soll 2023 ans Netz gehen. Aus Sicht Österreichs, das keine Atomkraftwerke hat, sind alternative Energieformen förderungswürdig, nicht aber die Kernkraft. Außerdem sei die Förderung wettbewerbsverzerrend, hieß es 2015 zur Begründung der Klage.

Die EU-Kommission hatte die britischen Staatsbeihilfen 2014 genehmigt. Großbritannien hatte den Akw-Betreibern einen hohen garantierten Einspeisetarif für 35 Jahre zugesagt. Österreich hat eine ähnliche Klage gegen den Ausbau des ungarischen Atomkraftwerks Paks eingebracht.

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