Rote Schuhsohle als geschützte Marke

High-Heels mit knallroten Sohlen von Louboutin. Foto: epa/Gustavo Cuevas
High-Heels mit knallroten Sohlen von Louboutin. Foto: epa/Gustavo Cuevas

LUXEMBURG (dpa) - High-Heels mit knallroten Sohlen sind sein Markenzeichen - dabei will sich Designer Louboutin keine Konkurrenz von Deichmann machen lassen. Der Rechtsstreit landete nun bei den obersten Richtern der EU.

Der Luxusschuhersteller Louboutin ist im Kampf gegen Billigversionen seiner hochhackigen Frauenschuhe mit roter Sohle einen Schritt weiter. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg erklärte den Schutz des Designs als Marke am Dienstag grundsätzlich für möglich. Der Konkurrent Van Haren, eine niederländische Tochter der deutschen Firma Deichmann, drang mit Gegenargumenten nicht durch. (Rechtssache C-163/16).

Der französische Modeschöpfer Christian Louboutin hatte die roten Sohlen seiner edlen Frauenschuhe in Belgien, den Niederlanden und in Luxemburg 2010 für Schuhe und 2013 für hochhackige Schuhe als Marke eingetragen. Deichmann hatte in den Niederlanden über das Tochterunternehmen Van Haren 2012 ebenfalls hochhackige Pumps mit roter Sohle angeboten - für weniger als ein Zehntel des Louboutin-Preises. Louboutin klagte in den Niederlanden und verlangt Schadenersatz wegen Verstoßes gegen Markenrechte.

Die Deichmann-Tochter berief sich auf eine Richtlinie der EU: Demnach könnten keine Markenzeichen eingetragen werden, die «ausschließlich aus der Form bestehen, die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht». Die europäischen Richter mussten nun die Frage klären, ob es bei der Gestaltung der Schuhsohle tatsächlich um die Form gehe.

Der EuGH kam zu dem Ergebnis, dass Farbe nicht zur Form gehört. Louboutin habe die Farbe Rot mit dem internationalen Kennzeichen Pantone 18-1663TP eingetragen. Die eingetragene Marke schütze nicht die Form der Schuhsohle, sondern nur die Aufbringung der Farbe an einer bestimmten Stelle der Ware, befanden die Richter. Damit verstoße die Marke nicht gegen die Richtlinie.

Ob Kläger Louboutin sich letztlich gegen Deichmann durchsetzt und künftig die roten Sohlen unangefochten seine Marke nennen darf, muss das niederländische Gericht entscheiden. In der Schweiz war der Designer 2017 in einem ähnlichen Fall gescheitert. Die roten Sohlen ließen sich nicht schützen, urteilte das dortige Bundesgericht: Schließlich böten auch andere Hersteller hochhackige Damenschuhe mit farbiger Sohle an.

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