Polnische Disziplinarkammer verstößt gegen EU-Recht

​EuGH-Gutachter 

Die Richter des Gerichtshofs der Europäischen Union haben ihren Sitz am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Foto: epa/Julien Warnand
Die Richter des Gerichtshofs der Europäischen Union haben ihren Sitz am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Foto: epa/Julien Warnand

LUXEMBURG: Die Disziplinarkammer des Obersten Gerichts in Polen gefährdet nach Ansicht eines Gutachters des Europäischen Gerichtshofs die Unabhängigkeit von Richtern. Auch sei die Kammer selbst nicht hinreichend unabhängig und verstoße deshalb gegen EU-Recht, befand Generalanwalt Evgeni Tanchev am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-791/19).

Der EuGH hatte bereit im April 2020 in einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die 2018 gegründete Disziplinarkammer ihre Arbeit bis zu einem endgültigen Urteil aussetzen muss. Allein die Gefahr, dass eine möglicherweise nicht ausreichend unabhängige Kammer Disziplinarverfahren gegen Richter prüfe, könne die Unabhängigkeit der betroffenen Richter beeinträchtigen. Nach dem Gutachten dürfte das Urteil innerhalb der kommenden Monate fallen. Häufig folgen die EuGH-Richter ihren Gutachtern. Geklagt hatte die EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft die Einhaltung von EU-Recht überwacht.

Trotz des noch ausstehenden Urteils kündigte die Brüsseler Behörde Ende März schließlich an, Polen wegen der Disziplinarkammer erneut vor dem EuGH zu verklagen. Sie kritisierte, dass die Kammer ungeachtet der einstweiligen Verfügung von vergangenem Jahr weiter Entscheidungen treffe, die sich direkt auf die Berufsausübung von Richtern auswirken. So könne sie die Immunität von Richtern aufheben - mit dem Ziel, sie strafrechtlich zu belangen. Auch seien Fragen des Arbeitsrechts und der sozialen Sicherheit betroffen.

Um keine Zeit zu verlieren, rief die Kommission die höchsten EU-Richter zudem dazu auf, vor einem endgültigen Urteil bereits vorläufige Maßnahmen zu verhängen. In Zusammenhang mit diesem Verfahren hat der EuGH noch keine Entscheidung getroffen.

Die nationalkonservative PiS-Regierung in Warschau baut das Justizwesen Polens seit Jahren ungeachtet internationaler Kritik um. Die EU-Kommission klagte schon mehrfach gegen die Reformen.

Polens Vize-Justizminister Sebastian Kaleta warf dem Generalanwalt vor, mit doppelten Standards zu messen. Der EuGH habe kürzlich festgestellt, dass auf Malta und in Deutschland Richter von Politikern ernannt werden dürften - Polen werde dies nicht erlaubt.

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