EU verhängt im Fall Nawalny neue Russland-Sanktionen

Der Präsident des Europäischen Parlaments, David Sassoli (C), eröffnet die Plenarsitzung des Europäischen Parlaments und spricht über die Verhaftung des Kreml-Kritikers Alexej Nawalny durch Russland, in Brüssel. Foto: epa/Olivier Hoslet
Der Präsident des Europäischen Parlaments, David Sassoli (C), eröffnet die Plenarsitzung des Europäischen Parlaments und spricht über die Verhaftung des Kreml-Kritikers Alexej Nawalny durch Russland, in Brüssel. Foto: epa/Olivier Hoslet

BRÜSSEL: Die Forderungen der EU nach einer sofortigen Freilassung des Kremlkritikers Alexej Nawalny haben bislang keinerlei Wirkung gezeigt. Nun werden Drohungen wahr gemacht.

Die EU verhängt wegen der Inhaftierung des Kremlkritikers Alexej Nawalny Sanktionen gegen ranghohe russische Staatsfunktionäre. Ein entsprechender Rechtsakt wurde am Dienstag im schriftlichen Verfahren verabschiedet und soll in Kürze im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden, wie die Deutsche Presse-Agentur von Diplomaten in Brüssel erfuhr.

Betroffen sind demnach der russische Generalstaatsanwalt Igor Krasnow und der Chef des zentralen Ermittlungskomitees Alexander Bastrykin. Zudem richten sich die Sanktionen gegen den Chef des Strafvollzugsdienstes, Alexander Kalaschnikow, sowie den Befehlshaber der Nationalgarde, Viktor Solotow.

Zur Verhängung der EU-Strafmaßnahmen wurde erstmals ein neues, im vergangenen Jahr geschaffenes Sanktionsinstrument genutzt. Dieses ermöglicht es, in der EU vorhandene Vermögenswerte von Akteuren einzufrieren, die schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen begehen oder davon profitieren. Zudem werden unter anderem EU-Einreiseverbote verhängt. Nach Angaben aus EU-Kreisen wollen auch die USA noch am Dienstag Sanktionen wegen des Vorgehens russischer Behörden gegen Nawalny verhängen.

Der Oppositionspolitiker Nawalny war Anfang Februar in Moskau zu Lagerhaft verurteilt worden. Er soll mehrfach gegen Bewährungsauflagen in einem früheren Strafverfahren von 2014 wegen Betrugs und Veruntreuung von Geldern verstoßen haben. Die EU hält das Urteil für unzulässig, weil Nawalny sich nach einem Nervengift-Anschlag auf ihn mehrere Monate in Deutschland behandeln lassen musste. Sie vermutet, dass der Oppositionspolitiker politisch kalt gestellt werden soll.

Wegen des Anschlags auf Nawalny am 20. August 2020 hatte die EU bereits im vergangenen Jahr Einreise- und Vermögenssperren gegen mutmaßliche Verantwortliche aus dem Umfeld von Präsident Wladimir Putin verhängt. In Brüssel wird davon ausgegangen, dass staatliche Stellen in Russland hinter dem Attentat stehen.

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