EU stimmt Handelsabkommen mit Japan zu

Japans Premierminister Shinzo Abe (M.), der Präsident des Europäischen Rates Donald Tusk (l.) und EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. Foto: epa/Francois Walschaerts
Japans Premierminister Shinzo Abe (M.), der Präsident des Europäischen Rates Donald Tusk (l.) und EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. Foto: epa/Francois Walschaerts

BRÜSSEL (dpa) - Deutschland und die anderen EU-Staaten haben dem Abschluss eines neuen Freihandelsabkommens mit Japan zugestimmt. Der Vertrag dafür soll am kommenden Mittwoch bei einem EU-Japan-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden, wie der Rat der Mitgliedstaaten am Freitag mitteilte.

Der seit 2013 vorbereitete Freihandelspakt wird der größte sein, den die EU jemals abgeschlossen hat. Er soll Zölle und andere Handelshemmnisse abbauen, um Wachstum anzukurbeln und neue Jobs zu schaffen. Japan ist nach den USA und China die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt und damit ein äußerst interessanter Absatzmarkt für europäische Unternehmen. Zusammen zählen die EU und Japan mehr als 600 Millionen Einwohner.

Befürchtungen von Verbraucherschützern, dass das Abkommen zum Beispiel zu höheren Trinkwasserpreisen und Zusatzkosten für Entsorgungsdienstleistungen führen könnte, wies die EU am Freitag erneut als unbegründet zurück. «Entgegen anderslautender Behauptungen führt das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit Japan nicht zu einer Deregulierung und Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen wie der Wasser- und Abwasserversorgung», teilte die Kommission am Freitag mit.

Das Vorrecht der Behörden, öffentliche Dienstleistungen in der öffentlichen Hand zu belassen, bleibe erhalten und keine Regierung werde zur Privatisierung oder Deregulierung öffentlicher Dienstleistungen auf nationaler oder lokaler Ebene gezwungen.

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.
Pflichtfelder

Es sind keine Kommentare zum Artikel vorhanden, bitte schreiben Sie doch den ersten Kommentar.