EU-Kommission warnt vor Drohneneinsatz für Terrorzwecke

Foto: epa/Stephanie Lecocq
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BRÜSSEL/BERLIN (dpa) - Drohnen können nach Einschätzung von Experten zu einer gefährlichen Waffe für Terroristen werden. EU-Sicherheitskommissar Julian King ist alarmiert.

Die EU-Kommission warnt angesichts der rasanten technologischen Entwicklung vor einem Drohneneinsatz für Terrorzwecke. «Drohnen werden immer leistungsstärker und smarter, was sie immer attraktiver macht für eine legitime Nutzung, aber auch für feindselige Akte», sagte EU-Sicherheitskommissar Julian King der «Welt am Sonntag» (Online Samstag, Print Sonntag).

Die EU-Kommission habe die «Bedrohung, wie sie heute erscheint und wie sie künftig aussehen wird, im Blick», sagte der Kommissar aus Großbritannien. «Wir unterstützen die EU-Mitgliedsländer dabei, Netzwerke für einen Informationsaustausch aufzubauen, das Engagement auf internationaler Ebene zu verstärken und finanzielle Mittel für Projekte bereitzustellen, die der Abwehr einer Bedrohung durch Drohnen dienen.»

Ganz konkrete Hinweise auf Gefahren gab es zum Beispiel schon aus Russland. Auf die dortige Fußball-Weltmeisterschaft im Sommer 2018 sind nach Darstellung russischer Sicherheitsbehörden Terroranschläge geplant gewesen. Der Chef des Inlandsgeheimdienstes FSB sagte damals, Terroristen hätten geplant, ausländische Fans mit Drohnen anzugreifen. Sieben Gruppen mit entsprechenden Absichten seien ermittelt worden.

Seit langem wird zudem schon vor Gefahren an großen Flughäfen gewarnt. «Terroristische Gruppierungen und auch Einzeltäter zeigen weiterhin ein hohes Maß an Entschlossenheit, den zivilen Luftverkehr anzugreifen», hieß es im März aus dem Bundesinnenministerium. Die Bundespolizei forderte damals, dem missbräuchlichen Einsatz von Drohnen - sei es als fliegender Sprengsatz oder nur als störendes Spielzeug - müsse entschieden entgegengetreten werden.

Um Störungen des Flugbetriebs an Flughäfen zu minimieren, werden derzeit die Regeln für Drohnen europaweit vereinheitlicht. Die zuständige Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) in Köln publizierte im Juni Bestimmungen, die bis Juni 2020 in nationales Recht übergeführt werden müssen. Neben technischen Anforderungen enthält das Schreiben Standards für den sicheren Betrieb. Eine Drohne soll der Mitteilung zufolge zudem identifizierbar sein, «damit die Behörden eine einzelne Drohne nachverfolgen können, wenn dies nötig ist».

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