EU-Haftbefehl Verfahren gegen Deutschland

Foto: Pixabay/almathias
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BRÜSSEL: Deutschland verstößt mit seinen Regeln für den Europäischen Haftbefehl nach Einschätzung der EU-Kommission gegen EU-Recht. Deshalb leitete die Brüsseler Behörde am Donnerstag ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Berlin ein. Auch gegen Zypern und Schweden leitete die Behörde am Donnerstag Verfahren wegen des Europäischen Haftbefehls ein.

Der Europäische Haftbefehl soll die Übergabe gesuchter Personen etwa zur Strafverfolgung oder Vollstreckung einer Freiheitsstrafe innerhalb der EU vereinfachen. Seit 2004 ersetzt er langwierige Auslieferungsverfahren.

Die EU-Kommission bemängelt unter anderem, dass Deutschland, Zypern und Schweden eigene Bürger im Vergleich zu anderen EU-Bürgern bevorzugt behandelten oder Möglichkeiten böten, einen Europäischen Haftbefehl abzulehnen. Nach EU-Recht sind solche Möglichkeiten nicht vorgesehen sind.

Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf das Schreiben aus Brüssel zu reagieren und die Bedenken auszuräumen. Andernfalls dürfte die EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft die Einhaltung von EU-Recht überwacht, das Verfahren vorantreiben. Am Ende könnte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof stehen.

Das Bundesjustizministerium werde die Argumentation der EU-Kommission nun sorgfältig prüfen und darauf reagieren, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Der Schutz eigener Staatsangehöriger ergebe sich aus dem Grundgesetz. Diese Schutzverpflichtung des Gesetzgebers habe das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 18. Juli 2005 konkretisiert - dabei sei es um jenes deutsche Gesetz gegangen, mit dem die europäischen Regelungen zum Haftbefehl hierzulande umgesetzt wurden. «Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts finden sich im aktuellen Gesetzeswortlaut wieder», erklärte der Sprecher.

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