Saisonarbeiter in Deutschland unzureichend geschützt

​EU-Kommission 

BRÜSSEL: Saisonarbeiter in Deutschland sind nach Ansicht der EU-Kommission unzureichend geschützt. Deutschland und neun weitere EU-Staaten kämen einigen Verpflichtungen der Richtlinie über Saisonarbeitskräfte nicht ordnungsgemäß nach, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Deshalb habe man gegen diese Länder ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, an dessen Ende eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof stehen kann.

Die Einhaltung der EU-Regeln zum Schutz von Saisonarbeitern sei eine wichtige Voraussetzung für das erfolgreiche Anwerben benötigter Arbeitskräfte und könne auch zur Verringerung der irregulären Migration beitragen, teilte die EU-Kommission mit. Die Vorgaben sollten faire und transparente Vorschriften für die Zulassung von Saisonarbeitern aus Nicht-EU-Ländern sicherstellen sowie menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen, gleiche Rechte und ausreichenden Schutz vor Ausbeutung gewährleisten. Die Kommission überwacht in der Staatengemeinschaft die Einhaltung von EU-Recht.

Neben Deutschland richten sich die Bedenken unter anderem gegen Belgien, Italien und Luxemburg. Die Länder haben nun zwei Monate Zeit, die Kritik der EU-Kommission auszuräumen.

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