​Schweizer Emmentaler-Käse ist nicht schützbar

​EU-Gericht

Foto: Pixabay/Peter Pruzina
Foto: Pixabay/Peter Pruzina

LUXEMBURG: «Emmentaler»-Käse muss nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht zwingend aus der Schweiz kommen. Das Gericht der EU wies am Mittwoch in Luxemburg eine entsprechende Klage der Schweizer Branchenorganisation Emmentaler Switzerland ab. Diese wollte die Bezeichnung «Emmentaler» als Marke in der EU schützen lassen.

Der Verband wollte mit der Klage erreichen, dass nur Schweizer Emmentaler so bezeichnet werden darf. Bei einem Käse, der nicht aus der Schweiz stammt, müsste dann die Herkunftsregion genannt werden, beispielsweise also Allgäuer Emmentaler. Dafür klagte die Organisation gegen das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).

Die Luxemburger Richter lehnten das nun ab. Emmentaler beschreibe «für die maßgeblichen deutschen Verkehrskreise» eine Käsesorte und nicht die geografische Herkunft. Daher könne der Begriff nicht als Marke geschützt werden.

Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden.

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Mary 24.05.23 21:20
Zwei Ellen
Aber Champagner darf nur so genannt werden, wenn er aus dem Gebiet Champagne ist. Sonst ist es ein Prosecco. Aber für einen Emmentaler gilt dies nicht. Komische Rechtssprechung der EU