Erneut Niederlage im Fall Archie

Menschengerichtshof nicht zuständig

Dieses undatierte von der Familie des Kindes zur Verfügung gestellte Foto zeigt den schwerkranken Archie Battersbee. Die juristischen Möglichkeiten sind ausgeschöpft. Foto: Hollie Dance/Pa Media/dpa
Dieses undatierte von der Familie des Kindes zur Verfügung gestellte Foto zeigt den schwerkranken Archie Battersbee. Die juristischen Möglichkeiten sind ausgeschöpft. Foto: Hollie Dance/Pa Media/dpa

LONDON/STRAßBURG: Nach einer weiteren juristischen Niederlage steht die Abschaltung der lebenserhaltenden Geräte im Fall des todkranken Archie unmittelbar bevor. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), den die Eltern eingeschaltet hatten, erklärte am Freitagabend, dass der Antrag, Archie in ein Hospiz zu verlegen, nicht in seinen Zuständigkeitsbereich falle. Ein Sprecher der christlichen Organisation Christian Concern, die Archies Familie unterstützt, sagte dem Fernsehsender Sky: «Alle rechtlichen Möglichkeiten wurden ausgeschöpft. Die Familie ist am Boden zerstört und verbringt viel Zeit mit Archie.»

Das Berufungsgericht in London lehnte am Freitagabend einen Antrag ab, mit dem die Familie die Verlegung des unheilbar kranken Archie von einem Krankenhaus in ein Hospiz erwirken wollte. Die Geräte, die den Jungen derzeit noch am Leben erhalten, sollen am Samstagvormittag abgeschaltet werden.

Archie liegt seit April im Koma. Bei einem Unfall zu Hause in Southend-on-Sea hatte er sich schwere Hirnverletzungen zugezogen, womöglich bei einer Internet-Mutprobe. Die behandelnden Ärzte sehen keine Chance auf eine Genesung.

Das höchste britische Gericht hatte die Entscheidung der Ärzte gestützt, Archie sterben zu lassen. Dies sei im besten Interesse des Jungen. Auch ein letzter Appell der Eltern an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg blieb erfolglos.

Archies Eltern versuchten daraufhin, die Verlegung von Archie in ein Hospiz erwirken, damit ihr Sohn in einer ruhigeren, friedlicheren Umgebung seine letzten Stunden erleben kann. Das Krankenhaus lehnte dies jedoch wegen seines instabilen Zustands ab. Auch das Berufungsgericht in London bestätigte diese Entscheidung: Es sei im besten Interesse Archies, dass die lebenserhaltenden Maßnahmen im Krankenhaus statt in einer anderen Umgebung eingestellt würden, sagte die Richterin dort am Freitagmittag.

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