BANGKOK: Ein mit der Untersuchung der Fahrerflucht in 2012 von Vorayuths „Boss" Yoovidhya beauftragter Ausschuss hat am Donnerstag mitgeteilt, der Fall sei von Anfang an mit Fehlern behaftet gewesen. Unterdessen hat der nationale Polizeichef General Chakthip Chaijinda angeordnet, dass der Red-Bull-Erbe mit neuen Beweisen wegen Drogenkonsums und Geschwindigkeitsübertretung angeklagt werden soll.
Disziplinarausschüsse werden nun gegen elf suspendierte Polizeibeamte wegen Fehlverhaltens in dem Fall ermitteln, wie dies bereits von der Nationalen Antikorruptionskommission (NAKK) gefordert wurde. Das mutmaßliche Fehlverhalten umfasst u.a.: das Versäumnis, den Urin des Verdächtigen auf Drogen zu testen, die falsche Darstellung des Fallberichts und das Versäumnis, einen Haftbefehl auszustellen. Die Polizei in Thonglor, die untersucht hat, ob Vorayuth zur Zeit des tödlichen Unfalls zu schnell gefahren war, muss mit Strafen rechnen, die 10 festgestellte Mängel betreffen.
Diese sind:
1. Keine Ermittlungen gegen die Polizei, die das Haus des Angeklagten am Tag des Vorfalls durchsuchte.
2. Das Versäumnis, unmittelbar nach dem Unfall einen Alkoholtest durchzuführen, was bedeutet, dass Beweise fehlten.
3. Keine Aussage des Verdächtigen über den Ort und den zeitlichen Ablauf der Ereignisse zu protokollieren, die für den Fall von Trunkenheit am Steuer relevant sein könnten.
4. Dem Angeklagten die Freilassung gegen Kaution zu gestatten, anstatt ihn zur sofortigen Inhaftierung vor Gericht zu stellen.
5. Versäumnis, den Angeklagten wegen Geschwindigkeitsübertretung anzuklagen.
6. Die Nichtberücksichtigung von Drogen und rücksichtslosem Fahren, nachdem ein Drogentest an dem Angeklagten positiv auf Kokain ausfiel.
7. Versäumnis, dem Gesetz zu folgen und eine Kaution für den Angeklagten zu stellen.
8. Der Untersuchungsbeamte hat versäumt, eine Verlängerung der Untersuchung gemäß der Polizeianordnung Nr. 960/37 zu beantragen, als der Zeitpunkt für die Untersuchung auslief.
9. Das Ermittlungsteam hielt sich nicht an das Hierarchieprotokoll und brachte den Angeklagten nach Ablauf der sechsmonatigen Untersuchungsfrist nicht vor Gericht.
10. Der Polizeikommissar von Thonglor überwachte als leitender Ermittlungsbeamter die Ermittlungen nicht genau - trotz des erheblichen öffentlichen Interesses an dem Fall.