Erben in Thailand...

...oder wie erhalte ich den erforderlichen Erbschein?

Maßgeschneiderte Nachlassverwaltung: professionell,  diskret, ehrlich und bequem.
Maßgeschneiderte Nachlassverwaltung: professionell, diskret, ehrlich und bequem.

Ist die Bestattung vorbei, stellt sich meist unmittelbar anschließend die Frage, wie die gesetzlichen Erben oder die laut Testament Erbberechtigten denn nun an den Nachlass des oder der Verstorbenen gelangen, der hier in Thailand besteht.

Begibt man sich direkt zu der Bank, wo Konten existieren, so hört man dort nur „da müssen Sie erst eine gerichtliche Anordnung vorlegen.“ Gemeint ist damit natürlich der Erbschein. Ohne den geht hier wie auch in Europa gar nichts. Das ist keineswegs Schikane, sondern bietet natürlich einen gewissen und wichtigen Rechtsschutz, denn sonst könnte ja jeder kommen.

Beantragung des Erbscheines

Der nächste Schritt wäre sodann einen Anwalt zu engagieren, der den Antrag auf den Erbscheinerhalt mit den entsprechenden Dokumenten bei dem Provinzgericht an dem letzten Wohnort des oder der Verstorbenen einreicht. Dafür müssen nicht nur sämtliche relevanten persönlichen Papiere, eventuell vorhandenes Testament sowie der Familienstammbaum übersetzt und eingereicht werden, sondern auch Besitztümer, welche bereits bekannt sind, deklariert werden.

Sinnvoll ist daher, schon zu Lebzeiten eine Akte anzulegen, worin sich die Kopien sämtlicher Bankbücher, Kraftfahrzeugbriefe, Aktienanteile und weiterer Besitztümer befinden. Damit ist es bei Weitem nicht getan, denn nach Eingabe der Petition und einer ungefähren Wartezeit von drei Monaten müssen die Erben in ihrer Aussage unter Eid vor Gericht bezeugen, was laut den eingegebenen Urkunden bereits ermittelt wurde. Nach 2 bis 4 Wochen ist es dann endlich soweit, und Sie dürfen den Erbschein bei dem Provinzgericht abholen.

Dann allerdings müssen Sie erst einmal bei den jeweiligen Kreditinstituten die Kontenauflösung usw. beantragen, wobei meist noch einmal 3 bis 4 Wochen ins Land gehen, bevor Sie schlussendlich Ihr Erbe erhalten.

Beantragung stellvertretend

Da die meisten Erben jedoch leider nicht in der Lage sind, ein paar Mal nach Thailand zu reisen oder gar über Wochen und Monate hier zu verweilen, stellt sich die Frage, inwieweit es sich denn dann überhaupt noch lohnt, das Erbe anzutreten.

Sollte allerdings niemand innnerhalb von fünf Jahren nach dem Tode einen Anspruch auf das Erbe erheben, so fällt dieses dann an die Krone, und damit an das thailändische Königshaus. Dies zu umgehen ist möglich, indem die Erben einen Nachlassverwalter bestellen, welcher dann stellvertretend die Beantragung des Erbscheines vornimmt und die Erbmasse an die rechtmäßigen Erben auszahlt. Der große Vorteil dabei ist, dass keine Anreise nach Thailand nötig wird, sämtliche Unterlagen können per Post zugesandt werden, und die Ausschüttung des Erbes erfolgt problemlos via Banktransfer, wobei anzumerken ist, dass eine Erbschaftssteuer in diesem Sinne in Thailand unbekannt ist. Die gesamte Abwicklung wird den Erben dabei wunschgemäß abgenommen, und diese kommem in den Genuss einer stressbefreiten Erbschaft, bei der der Mensch im Vordergrund steht, nicht all das Unbill und Ungemach. Die Amortisation eines Nachlass­verwalters vor Ort steht demnach völlig außer Frage.

Gerne leiste ich diesen Dienst für Sie. Jahrelange Erfahrung, bester Leumund, die nötigen Voraussetzungen sowie Verbindungen prädes-tinieren mich dafür.

Liz Luxen

Interpretation & Translation Center

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