Entschädigung fürs Arbeiten aus dem Homeoffice?

BERN: Muss ein Arbeitgeber Entschädigung zahlen, wenn Angestellte von Zuhause statt aus dem Büro arbeiten? Das Schweizer Bundesgericht hat dies vor einem Jahr in einem Fall bejaht. Obwohl die Situation nichts mit der Corona-Pandemie zu tun hat, schauen Arbeitnehmer nun auf dieses Urteil. «Sozialpartnerschaftliche Lösungen müssen besonders bei der Frage der Finanzierung des Arbeitsplatzes gefunden werden», verlangte die Gewerkschaft Syndikom am Dienstag.

In dem Fall hatte ein Mitarbeiter aushilfsweise und von Zuhause aus in den Bereichen Treuhand, Buchhaltung und Steuern für eine Firma gearbeitet. Im Rahmen einer Lohnklage machte er 2016 auch die Nutzung eines privaten Zimmers als Büro und Archiv geltend. Das Bundesgericht bestätigte Urteile anderer Gerichte, dass die Entschädigung fällig war. Ob der Fall aber richtungsweisend für die Corona-Heimarbeit ist, ist fraglich. Das Bundesgericht kommentiert Urteile nie, aber ein Sprecher verwies darauf, dass dieses Urteil nicht zu den etwa 300 Leitentscheiden pro Jahr über Grundsatzfragen gehöre.

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