BANGKOK: Am Freitag (23. September 2022) bestätigte der Oberste Gerichtshof in Bangkok das Urteil der Vorinstanz und wies die Forderung der Zoll- und Steuerbehörden zurück, dass Isuzu Motors (Thailand) rund 1,8 Milliarden Baht an Einfuhrzöllen zahlen muss.
Der Automobilhersteller hatte die beiden Behörden zuvor verklagt, weil sie sich geweigert hatten, den ermäßigten Einfuhrzoll auf die Getriebesätze anzuwenden, die er zwischen 1999 und 2002 von den Philippinen importiert hatte. Isuzu erklärte, dass es im Rahmen der AICO-Regelung (Asean Industrial Cooperation) Anspruch auf einen Einfuhrzoll von 5 Prozent habe. Die beiden Ministerien erklärten jedoch, dass Isuzu den ermäßigten Satz nicht in Anspruch nehmen könne, weil die Getriebe in Lkw-Modellen verwendet worden seien, die nicht in der Produktbescheinigung aufgeführt seien, und daher den vollen Zollsatz von 42 Prozent zahlen müsse.
Der Oberste Gerichtshof wies die Klage am Freitag ab und bestätigte das Urteil der Vorinstanz, wonach es sich bei den Angaben in der Bescheinigung lediglich um Modellnummern handelte, die das Wesen der AICO-Regelung nicht berührten. Daher muss Isuzu lediglich den Einfuhrzoll in Höhe von 5 Prozent entrichten.
Das Gericht wies auch die Berufung der beiden Ministerien zurück, die behaupteten, der Automobilhersteller habe weniger als die vorgeschriebene Anzahl von Getrieben eingeführt. Sie behaupteten auch, dass die Tochtergesellschaft Isuzu Engine Manufacturing (Thailand) die Anforderungen für die Ausfuhr von Fahrzeugmotoren im Rahmen der AICO-Regelung nicht erfüllt habe.
Das Gericht erklärte jedoch, der Einspruch stütze sich auf neue Tatsachen, die bei der Bewertung der Einfuhrsteuer nicht vorgebracht worden seien. Ihre Berücksichtigung würde daher dem Verfahren zuwiderlaufen und wäre für den Einführer ungerecht.