USA schieben ehemaligen KZ-Wächter nach Deutschland ab

Friedrich Karl Berger, der aus den USA nach Deutschland abgeschoben wurde. Foto: epa/Us Department Of Justice Handout
Friedrich Karl Berger, der aus den USA nach Deutschland abgeschoben wurde. Foto: epa/Us Department Of Justice Handout

FRANKFURT: In der NS-Zeit war Friedrich Karl B. Wächter in einem KZ-Außenlager. Dann lebte er Jahrzehnte lang unbehelligt in den USA, bis ihm Ermittler auf die Spur kamen. Nach der Abschiebung ist er zurück in Deutschland - aber muss er noch mit einem Prozess rechnen?

Die USA haben einen ehemaligen KZ-Wächter nach vielen Jahrzehnten nach Deutschland ausgewiesen. Der 95 Jahre alte Friedrich Karl B. wurde am Samstag nach der Landung auf dem Frankfurter Flughafen von der Bundespolizei in Empfang genommen, wie ein Polizeisprecher bestätigte. Nach einem Bericht des Magazins «Der Spiegel» lebte der Mann seit 1959 im US-Bundesstaat Tennessee, ohne dass seine Vergangenheit bekannt war. Erst der Fund von Karteikarten aus der Nazi-Zeit in einem untergegangenen Schiff in der Ostsee habe die Ermittler auf seine Spur gebracht.

B. wurde nach Angaben der Bundespolizei mit einem Ambulanzflugzeug aus den USA nach Frankfurt geflogen. Dem 95-Jährigen wird Beihilfe zum Mord zur Last gelegt. Nach Angaben der amerikanischen Behörden hat B. gestanden, als Wachmann in einem Außenlager des Hamburger Konzentrationslagers Neuengamme nahe dem niedersächsischen Meppen Gefangene bewacht zu haben. Er gibt an, nur Befehle befolgt zu haben. Vor einem Jahr ordnete ein Richter in den USA seine Abschiebung an. B. setzte sich juristisch zur Wehr, scheiterte aber.

Der ehemalige KZ-Mann wurde gleich nach der Landung noch am Flughafen befragt. Dabei sei es zunächst nur darum gegangen, seine Aussagebereitschaft zu klären, teilte ein Sprecher der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft Celle mit. B. habe sich grundsätzlich bereiterklärt, Fragen zu den Vorwürfen zu beantworten, wegen der Strapazen der Reise aber nicht sofort. Gegen den 95-Jährigen liegt in Deutschland kein Haftbefehl vor. Deshalb blieb er nach seiner Ankunft auf freiem Fuß. Ungewiss ist, ob es zu einem Prozess kommt.

Die deutsche Justiz hatte vergangenes Jahr Ermittlungen gegen B. aufgenommen, «mangels hinreichenden Tatverdachts» dann aber im Dezember wieder eingestellt. Damals hieß es: «Die eingeräumte Bewachung von Gefangenen in einem Konzentrationslager, das nicht der systematischen Tötung der Gefangenen diente, reicht als solche für einen Tatnachweis nicht aus.» Die Ermittlungen in den USA hätten den Beschuldigten nicht mit einer konkreten Tötungshandlung in Verbindung gebracht.

Die Verfahrenseinstellung sei aber «nicht in Stein gemeißelt», sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Celle am Samstag der dpa. Wenn B. bereit sei, sich zu äußern, könne das Verfahren jederzeit wieder aufgenommen werden. Darüber werde frühestens nächste Woche entschieden.

Der amtierende US-Justizminister Monty Wilkinson erklärte, die Abschiebung beweise, dass die Vereinigten Staaten kein «sicherer Hafen» für Menschen seien, «die an Nazi-Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren». Der geschäftsführende Direktor der Einwanderungsbehörde ICE, Tae Johnson, sagte: «Wir werden niemals aufhören, die zu verfolgen, die andere verfolgen.»

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