Keine Änderung der Mutter- und Vaterschaft

Foto: Freepik
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STRAßBURG: Transsexuelle können Mutterschaft und Vaterschaft nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nach einer Geschlechtsanpassung nicht verändern. In einer Geburtsurkunde werde als Mutter die Person registriert, die das Kind zur Welt gebracht hat und als Vater die Person, mit dessen Sperma es gezeugt wurde, entschied der Gerichtshof am Dienstag nach Klagen zweier Trans-Elternpaare aus Berlin.

Das entsprechende Vorgehen deutscher Behörden habe die Persönlichkeitsrechte Transsexueller nicht verletzt. Rechtens sei auch, dass der Eintrag der Mutter mit dem ursprünglichen weiblichen Namen und der des Vaters mit dem ursprünglichen männlichen Namen erfolgt sei, urteilten die Straßburger Richter. Unerheblich sei, ob die Geschlechtsanpassung vor oder nach der Geburt des Kindes erfolge. Die deutsche Praxis stelle ein faires Gleichgewicht zwischen den Interessen der Eltern, dem Wohlergehen des Kindes und öffentlichen Belangen her. Wäre es nach Wunsch der Trans-Eltern gegangen, wären in einem Fall in der Geburtsurkunde zwei Mütter registriert worden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat und ist von der EU unabhängig. Europarat und Gerichtshof setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein.

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Leserkommentare

Vom 11. bis 21. April schließen wir über die Songkranfeiertage die Kommentarfunktion und wünschen allen Ihnen ein schönes Songkran-Festival.

Michel Maillet 06.04.23 14:40
Vernunft
Es ist eigentlich gar nicht erstaunlich, in Deutschland ist die Messlatte der Vernunft ja bereits am tiefsten Punkt der Erdoberfläche d.h. im Marianengraben angekommen! Je mehr ich mich aufrege über bodenlos dumme Politiker; über exorbitant bescheuerte Fernsehsendungen; Publicity oder Selbstdarsteller und Genderpalaver, desto mehr scheint es als bekäme eine Bevölkerung das was sie sich selbst ausgesucht hat? Wenn nicht dann sollte zumindest was die Politiker angeht, das Wahlsystem dringend verändert werden!
Hartmut Wirth 06.04.23 14:00
Sieg der Vernunft
Es ist überraschend und erstaunlich, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht dem allgemeinen Trend in Deutschland gefolgt ist, sondern an das Wohl des Kindes gedacht hat.
Kein Lebewesen auf der Welt hat 2 Väter oder 2 Mütter (leibliche).