Duma-Chef Wolodin erleidet Niederlage vor Menschenrechtsgericht

STRAßBURG: Russlands Parlamentschef Wjatscheslaw Wolodin, ein Vertrauter von Präsident Wladimir Putin, hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Niederlage erlitten. Das Gericht in Straßburg urteilte am Dienstag, dass angeblich beleidigende Aussagen des kommunistischen Duma-Abgeordneten Waleri Raschkin gegen Wolodin von der Meinungsfreiheit gedeckt waren. Der Politiker sei deshalb zu Unrecht wegen Verleumdung verurteilt worden. Russland müsse Raschkin deshalb nun eine Entschädigung von 7800 Euro zahlen, teilte der EGMR mit.

Raschkin hatte den heutigen Staatsduma-Chef Wolodin in einer Rede der Verbrechen gegen die Nation im Zusammenhang mit dem Putsch gegen den damaligen sowjetischen Präsidenten Michail Gorbatschow im Jahr 1991 bezichtigt. «Alle diese Verbrechen lasten schwer auf den Kräften, die hinter dem Staatsstreich von 1991 stehen», hatte Raschkin 2009 über den damaligen Duma-Abgeordneten Wolodin gesagt, wie aus Gerichtsunterlagen hervorging. Raschkin hatte auch Putin und andere prominente Politiker pauschal irgendwelcher Verbrechen bezichtigt.

Wolodin verklagte Raschkin 2010 wegen Verleumdung und gewann in Russland. Er erhielt EGMR-Unterlagen zufolge einen Schadenersatz von einer Million Rubel (damals rund 25.600 Euro) von einem russischen Gericht zugesprochen. Ein Berufungsgericht in der Stadt Saratow bestätigte das Urteil später.

Drei von sieben Richtern des Menschenrechtsgerichtshofs erklärten, die russischen Gerichte hätten in dem Fall korrekt gehandelt, da es sich um eine Zivilklage gehandelt und Raschkin Wolodin eines Verbrechens bezichtigt habe. Dies sei nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, begründeten die drei Richter ihre Ansicht. Dagegen gaben vier EGMR-Richter - also die Mehrheit - Raschkin Recht.

Der EGMR mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Er setzt die Einhaltung der Menschenrechte in 47 Mitgliedstaaten durch. Der EGMR ist kein Gericht der Europäischen Union.

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