Duales Preissystem für medizinische Behandlungen

Die lange praktizierte Praxis, dass Ausländer in staatlichen Krankenhäusern deutlich mehr bezahlen müssen als thailändische Staatsbürger, erhält Ende des Monats ihren gesetzlichen Rahmen. Jedoch mit festgeschriebenen „Höchstsätzen“. Foto: Fotolia
Die lange praktizierte Praxis, dass Ausländer in staatlichen Krankenhäusern deutlich mehr bezahlen müssen als thailändische Staatsbürger, erhält Ende des Monats ihren gesetzlichen Rahmen. Jedoch mit festgeschriebenen „Höchstsätzen“. Foto: Fotolia

BANGKOK: Ausländische Rentner und Expats, die sich in einem staatlichen Krankenhaus in Thailand medizinisch behandeln oder versorgen lassen, sollen gemäß einer neuen Richtlinie schon bald deutlich mehr als thailändische Staatsangehörige und Bürger aus den Nachbarländern zahlen. Das neue Regelwerk wurde am 30. August in der „Government Gazette“ veröffentlicht. Es tritt am dem 30. September in Kraft und beinhaltet eine neue, gestaffelte Preisstruktur.

Die Preisstruktur unterteilt ausländische Patienten in drei Gruppen:

  • Ausländer aus den Nachbarländern wie Laos Myanmar, Kambodscha, Vietnam
  • Ausländer, die in Thailand arbeiten oder studieren (Non B, ED, M)
  • Ausländische Rentner und Touristen (Non O, TR, VOA)

Nach der neuen Preisstruktur sind Ausländer aus den Nachbarländern in Bezug auf die Behandlungskosten den thailändischen Staatsangehörigen in etwa gleichgestellt. Ausländer, die in Thailand arbeiten oder studieren, müssen jedoch voraussichtlich deutlich mehr bezahlen; Rentner und Touristen mehr als jede andere Gruppe.

Berichten von „Coconuts Bangkok“ folgend sollen ausländische Rentner und Touristen nach dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie in einigen Fällen sogar das Doppelte zahlen als thailändische Staatsangehörige. Das Newsportal benennt mehrere Beispiele, unter anderem die Kosten für einen HIV-Test. Während Thais für den Test mit 160 Baht zur Kasse gebeten werden, betragen die Kosten gemäß der neuen Preisstruktur für Rentner und Touristen 320 Baht.

Das mehrseitige Regelwerk definiert auf den ersten vier Seiten, zu welcher Gruppe ein ausländischer Patient gehört und erläutert, dass die aufgeführten Preise die „Höchstsätze“ bzw. „Höchstpreise“ für medizinische Dienstleistungen sind. Es schlägt weiter vor, dass die Preisgestaltung letztendlich von jedem Krankenhaus selbst festgelegt werden kann, jedoch die festgelegte Höchstsätze einzuhalten sind. Die neuen Richtlinien geben den Krankenhäusern somit den rechtlichen Spielraum, ausländischen Patienten mehr als thailändischen Staatsangehörigen oder Menschen aus Nachbarländern für die gleiche Behandlung in Rechnung zu stellen.

Die neue Gebührenverordnung tritt in Kraft, nachdem die Nationale Antikorruptionskommission (NACC) im August bekanntgegeben hatte, dass sie eine Untersuchung in einem Krankenhaus in der Provinz Prachuap Khiri Khan durchführen wird, nachdem sich ein Niederländer beschwert hatte, dass ihm dort zu viel zu berechnet wurde, einzig allein aus dem Grund, weil er Ausländer sei (DER FARANG berichtete).

Anzumerken ist, dass höhere Behandlungskosten für Ausländer in staatlichen Krankenhäusern nicht neu sind, sondern seit vielen Jahren praktiziert werden. In den meisten öffentlichen Krankenhäusern wird auf das duale Preissystem mit einer Tafel an der Kasse hingewiesen. Zwar wird mit dem neuen Gesetz der rechtliche Rahmen für den Ausländeraufschlag gesetzt, jedoch auch eine verbindliche Höchstgebühr vorgegeben, die nicht überschritten werden darf. Somit können staatliche Krankenhäuser nicht mehr - wie es vorher oft der Fall war - willkürlich die Preise für Ausländer in die Höhe treiben, sondern müssen sich an die in der Richtlinie festgelegte Obergrenze halten.

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