EU-Kommission geht gegen Polen und Ungarn vor

​Diskriminierung 

Foto: Freepik
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BRÜSSEL: In Polen und Ungarn wird aus Sicht der EU-Kommission gegen die Grundrechte von nicht heterosexuellen Menschen verstoßen. Da die Regierungen bislang nicht auf die Vorwürfe reagieren, werden nun Konsequenzen gezogen.

Wegen der mutmaßlichen Diskriminierung von nicht heterosexuellen Menschen leitet die EU-Kommission rechtliche Schritte gegen Ungarn und Polen ein. Die Gleichheit und die Achtung der Würde und der Menschenrechte seien Grundwerte der EU, teilte die Behörde am Donnerstag in Brüssel mit. Die Kommission werde deswegen alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente einsetzen, um diese Werte zu verteidigen.

Zu diesem Zweck wurden nun sogenannte Vertragsverletzungsverfahren auf den Weg gebracht. Sie könnten bis zu Klagen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union führen.

Im Fall von Ungarn geht es konkret um ein neues Gesetz, das Publikationen verbietet, die Kindern zugänglich sind und nicht-heterosexuelle Beziehungen darstellen. Auch wird Werbung verboten, in der Homosexuelle oder Transsexuelle als Teil einer Normalität erscheinen. Viele EU-Staaten und auch die Kommission sehen es deswegen als diskriminierend an. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnete das Gesetz vor rund vier Wochen als eine «Schande».

Ungarn weist die Vorwürfe hingegen zurück. Es gehe allein um den Kindesschutz, sagte Kanzleramtsminister Gergely Gulyas am Donnerstag vor der Presse in Budapest. «Es ist eine Frage, in der die EU nichts zu sagen hat, weil sie in die Kompetenz der Mitgliedsstaaten fällt», fügte er hinzu. Aus Sicht der Regierung sorgt es nur dafür, dass Eltern allein darüber entscheiden können, wie sie die sexuelle Erziehung ihrer Kinder gestalten wollen.

Im Fall von Polen geht die Kommission davon aus, dass die polnischen Behörden nicht angemessen auf ihre Untersuchung zu sogenannten LGBT-freien Zonen reagiert hatten. Diese waren von mehreren polnischen Regionen und Gemeinden geschaffen worden. Die Abkürzung LGBT steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und andere nicht-heterosexuelle Menschen beziehungsweise Menschen, die sich nicht mit dem traditionellen Rollenbild von Mann und Frau oder anderen gesellschaftlichen Normen rund um Geschlecht und Sexualität identifizieren. Die Kommission geht davon aus, dass die LGBT-freien Zonen diskriminierend sind und Polen womöglich gegen EU-Recht verstößt.

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Ingo Kerp 16.07.21 12:30
Und am Ende rächt sich, das es keinen Passus in den EU Verträgn gibt, mit dem geregelt ist, das man auch Mitglieder wieder ausschließen kann. Freiwillig werden Polen und Ungarn wohl nicht gehen.