Die neuen Corona-Regeln für Einreisen nach Deutschland

Bei einer Corona-Einreisekontrolle der Bundespolizei an der deutsch-niederländischen Grenze steht ein Polizeiwagen mit Blaulicht vor dem Grenzschild mit der Aufschrift in Niederländisch: Bondsrepubliek Duitsland - 1 km... Foto: Guido Kirchner/dpa
Bei einer Corona-Einreisekontrolle der Bundespolizei an der deutsch-niederländischen Grenze steht ein Polizeiwagen mit Blaulicht vor dem Grenzschild mit der Aufschrift in Niederländisch: Bondsrepubliek Duitsland - 1 km... Foto: Guido Kirchner/dpa

BERLIN: Strengere Testpflichten bei der Einreise nach Deutschland sollen eine Corona-Ausbreitung zum Ende der Sommerferien verhindern. Kernpunkte der Neuregelung, die ab Sonntag greift:

NACHWEISPFLICHT: Alle ab zwölf Jahren müssen künftig bei der Einreise belegen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder einem negativen Testergebnis. Diese Vorgabe gab es schon für alle Flugpassagiere, nun gilt sie auch für Einreisen per Auto, Bahn oder Schiff.

VIRUSVARIANTENGEBIETE: Bei einem Aufenthalt in Gebieten mit neuen, besorgniserregenden Virusvarianten ist ein Testnachweis Pflicht. Nachweise als Genesener oder Geimpfter reichen in diesem Fall nicht.

KONTROLLEN: Den jeweiligen Nachweis muss man bei der Einreise dabei haben und bei «stichprobenhaften» Überprüfungen durch die Behörden vorlegen. Flugreisende müssen der Airline den Nachweis schon vor dem Start zeigen, in grenzüberschreitenden Zügen soll es auch während der Fahrt möglich sein. Grenzkontrollen aller Autos sind nicht geplant.

TESTS: Im Ausland sind Schnelltests oder PCR-Tests möglich - auf eigene Kosten. Schnelltests dürfen bei der Einreise in Deutschland höchstens 48 Stunden alt sein, PCR-Tests 72 Stunden. Für Schnelltests verkürzt sich die Frist bei Virusvariantengebieten auf 24 Stunden.

RISIKOGEBIETE: Künftig gibt es statt drei nur noch zwei Kategorien für weltweite Regionen mit höherem Infektionsrisiko. Neben den Virusvariantengebieten sind dies «Hochrisikogebiete» mit besonders hohen Fallzahlen. Ein Indiz: eine Sieben-Tage-Inzidenz von «deutlich mehr als 100». Betrachtet werden sollen aber auch andere Faktoren.

QUARANTÄNE: Rückkehrer aus Hochrisikogebieten müssen zehn Tage in Quarantäne, die frühestens ab dem fünften Tag mit einem negativen Test beendet werden kann. Für Kinder unter zwölf endet die Quarantäne generell nach dem fünften Tag nach Einreise. Geimpfte und Genesene müssen nicht in Quarantäne. Bei Virusvariantengebieten gilt weiterhin eine in der Regel nicht verkürzbare Quarantäne von 14 Tagen.

ANMELDUNG: Urlauber aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten müssen sich weiter beim amtlichen digitalen Einreiseportal anmelden. Auch Test-, Impf- oder Genesenennachweise sind dort hochzuladen, sobald man sie hat.

SANKTIONEN: Bei Verstößen drohen Bußgelder - etwa gegen die Pflicht sich anzumelden, Nachweise vorzulegen oder in Quarantäne zu gehen. Auch Verkehrsunternehmen drohen Bußgelder bei Verstößen. Generell können Bußgelder bei krassen Verstößen bis zu 25.000 Euro betragen.

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Jürgen Kesselheim 02.08.21 11:30
@Herr Wendland
Nur weil sie mit fantastischen Zahlen um sich schmeissen, ist ihre Idiologie nicht der Weisheit letzter Schluss! Ein paar Gedanken - Der General Ludwig von Trotha hat es 1904 geschafft (Vernichtungskrieg) den Anteil der Bevölkerung (Hereros und Nama) von 50 % auf 10 % zu reduzieren. Ich finde, dass es nicht mehr als Recht und Pflicht ist, dass man dem Land Namibia (Programm "zum Wiederaufbau und zur Entwicklung") 1,1 Milliarden Euro zahlt. Zumal deutsche Firmen an dem Aufbau des Landes mit verdienen! Und wussten sie, dass in Deutschland 26 % der Bevölkerung oder 21,2 Millionen Menschen einen Migrationshintergrund haben! Und noch etwas zu Nord Stream 2. Amerika und Deutschland haben sich verpflichtet 1 Milliarde in die Energiewirtschaft der Ukraine zu investieren. Sie können raten, welche deutsche Firma daran erheblich beteiligt ist. Zudem bekommt das ukrainische Versorgungsunternehmen Naftogas von Gazprom für die jährliche Durchleitung von 40 Milliarden Kubikmetern Gas bis 2024 2 Milliarden Dollar im Jahr. - In einem Punkt gebe ich ihnen Recht! Der Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes ist nicht nötig. Aber wenn man bedenkt, das man Firmen benötigt, die diesen Bau verwirklichen (Arbeitsplätze) und später der Bau ein Besuchermagnet sein könnte (Tourismus), dann ................. !?! Ach ja! Die 300 Millionen Euro sind eine Soforthilfe! Upps! Hat Herr Wendland vergessen!
Juergen Siegfried 01.08.21 20:50
@ Bernd Wendland...
Wieder einmal ein ausgezeichneter Beitrag von Ihnen...!
Die von Ihnen präsentierten Fakten und Zahlen stimmen nachdenklich und legen die von den Politikern verursachten Steuerverschwendungen zu Lasten des deutschen Volkes offen..!
Thomas Sylten 01.08.21 19:20
Wenn Deutsche, die des Deutschen kaum mächtig sind, Vermutungen anstellen über den Verbleib deutscher Steuergelder, wird es oft arg "tümelnd" - und dies bei Menschen, die im Ausland leben? Aber auf die Einheimischen ebenso hochmütig herabsehen wie in D auf Ausländer - halt die wahre Crème unserer Intelligentia, 555..

Was bin ich froh dass es hier gelegentlich doch noch Kommentare von Menschen gibt, die das Menschsein noch nicht verlernt haben (Danke J.B. und J.O.)
Juergen Bongard 01.08.21 18:50
Na da habe ich doch mein erhofftes Ergebnis
der Konfrontation: Die Herren outen sich - AFD und Konsorten - daher weht oft der Wind hier. Herr J.Obermeier - Ihre Einschätzung stimmt also.
Bernd Lange 01.08.21 17:50
Wählen per Briefwahl
ich hoffe, daß alle D-Farangs die nächste Wahl nutzen um ihre Interessen vertreten zu -lassen!
1 Stimme kann schon viel beeinflussen-gerade durch die Summe--Im Notfall muss man halt wählen eine Partei die die alten Parteien fürchten lernen (Thuringen)--AFD ist dazu geeignet--noch!