DFB tritt im Sommermärchen-Prozess als Privatkläger auf

Archivbild: epa/Federico Gambarini
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FRANKFURT/MAIN (dpa) - Der Deutsche Fußball-Bund tritt im Schweizer Prozess gegen seine früheren Präsidenten als Privatkläger auf, Grund sind zivilrechtliche Schadensersatz-Ansprüche. Nach der Erklärung will sich der Verband zunächst nicht mehr äußern.

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) tritt im Strafverfahren gegen die ehemaligen Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach, sowie gegen den früheren DFB-Schatzmeister Horst R. Schmidt und den ehemaligen Schweizer FIFA-Generalsekretär Urs Linsi als Privatkläger auf. Dies teilte der Verband am Dienstag zu dem am 9. März in Bellinzona (Schweiz) beginnenden Prozess mit.

«Aus dem Verfahren ergeben sich möglicherweise zivilrechtliche (Schadenersatz-) Ansprüche des DFB gegen die Beschuldigten. Um diese geltend machen zu können, tritt der DFB vor dem Schweizer Bundesstrafgericht als Privatkläger auf. Er erhält im Verfahren damit Parteistellung und hat entsprechende Verfahrensrechte», hieß es von Seiten des DFB. Der Verband soll vor Ort unter anderem von Schatzmeister Stephan Osnabrügge und Chefjustiziar Jörg Englisch vertreten werden.

Geplant sind in Bellinzona zunächst zwölf Verhandlungstage. Dem Quartett Zwanziger, Niersbach, Schmidt und Linsi wird ungetreue Geschäftsbesorgung vorgeworfen. Als Zeugen sind Ex-FIFA-Boss Joseph Blatter, Günter Netzer und der damalige WM-Organisationschef Franz Beckenbauer, geladen. Das Verfahren gegen Beckenbauer in der Angelegenheit wurde aufgrund dessesn Gesundheitszustandes abgetrennt. Der DFB kündigte mit «Rücksicht auf das laufende Verfahren» an, keine weiteren Stellungnahmen abgeben zu wollen.

Die Schweizer Bundesanwaltschaft hatte Ex-DFB-Präsident Zwanziger, dem früheren DFB-Generalsekretär Schmidt und Linsi ursprünglich Betrug in Mittäterschaft vorgeworfen. Niersbach wurde die Gehilfenschaft zu Betrug angelastet. Diese Anklagepunkte wurden auf Einladung des Gerichts, das trotz des vorhandenen Termindrucks ein erstes Zeitfenster für die Verhandlung im Januar verstreichen ließ, nun von der Bundesanwaltschaft abgeschwächt. Die Beschuldigten haben die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Bis zum 27. April muss ein erstinstanzliches Urteil gefällt werden, weil sonst die Verjährung eintritt. In dem Verfahren geht es um die weiterhin nicht geklärten Zahlungen von umgerechnet 6,7 Millionen Euro aus den Jahren 2002 und 2005. Beckenbauer hatte 2002 vom Unternehmer Robert Louis-Dreyfus einen Kredit in dieser Höhe erhalten.

Das Geld floss im Anschluss auf Konten des damaligen FIFA-Funktionärs Mohammed Bin Hammam, der in dem Verfahren weder als Beschuldigter noch als Zeuge auftaucht. Die Rückzahlung an Louis-Dreyfus drei Jahre später wurde von einem DFB-Konto über die FIFA abgewickelt.

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