Deutsche Airlines müssen Sicherheit an ägyptischen Flughäfen erhöhen

 Die Abflughalle des Flughafens in Sharm el-Sheik. Foto: epa/Khaled Elfiqi
Die Abflughalle des Flughafens in Sharm el-Sheik. Foto: epa/Khaled Elfiqi

BRAUNSCHWEIG (dpa) - Um den Schutz vor Terrorakten zu erhöhen, müssen deutsche Fluggesellschaften ihre Sicherheitsmaßnahmen an ägyptischen Flughäfen verbessern.

Ein Gericht im niedersächsischen Braunschweig wies damit die Klagen mehrerer Airlines gegen vom Luftfahrt-Bundesamt verfügte Auflagen ab, hieß es in einer Mitteilung vom Freitag.

Nach dem Absturz eines russischen Airbus im Oktober 2015 über der Sinai-Halbinsel hatte das Luftfahrt-Bundesamt verfügt, dass die Fluggesellschaften in Ägypten Fracht, Post sowie Essen und Getränke nicht zuladen dürfen. Außerdem müssen die Airlines unter Umständen die Pässe der Passagiere unmittelbar vor dem Betreten der Flugzeuge zusätzlich kontrollieren.

Als Ursache für den Absturz des russischen Flugzeugs, das vom Flughafen Sharm el-Sheik gestartet war, wird ein Sprengsatz vermutet. Keiner der 224 Menschen an Bord überlebte. Die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) hatte die Täterschaft für sich reklamiert.

Experten deutscher Behörden hatten daraufhin die Flughäfen in dem nordafrikanischen Land inspiziert. Sie stellten Sicherheitsdefizite vor allem bei Personen- und Gepäckkontrollen sowie der Sicherung des Flughafengeländes fest.

Das Verwaltungsgericht in Braunschweig war für die Klagen zuständig, weil das Luftfahrt-Bundesamt seinen Sitz in der Stadt hat. Die Fluggesellschaften und die Luftfahrt-Behörde können gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Berufung einlegen.

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Leserkommentare

Vom 11. bis 21. April schließen wir über die Songkranfeiertage die Kommentarfunktion und wünschen allen Ihnen ein schönes Songkran-Festival.

Ingo Kerp 15.07.17 13:55
Fliegt nicht mehr nach Ägypten, Thema erledigt.