Das Testament

Callolo und seine Herzallerliebste - Eine humorvolle Geschichte 

Das Testament

Meine Thai-Herzallerliebste ist zu mir zurückgekehrt, nachdem sie aus Gram über ihre (mit meinem Geld finanzierten) verlorenen Fußball-Wetten zu ihrer Familie in den Isaan geflohen war.

Sie fiel mir heulend um den Hals, wedelte mit den Besitzurkunden von irgendwelchen Reisfeldern, die sie mir als Pfand überreichte und versprach, mir all mein Geld zurückzuzahlen - irgendwann.

Aber dann kam sie ganz schnell auf ein anderes Thema, das möglicherweise der Grund für ihre schnelle Rückkehr war: Sie meinte, wir wären nun doch schon so lange zusammen und wegen des großen Altersunterschiedes zwischen uns und für den Fall der Fälle.

"Ja, und weiter?"

"Nun, wir wollen es doch nicht herbeireden, aber"

"Aber was?"

"Es könnte Dir ja etwas passieren, , und dann"

"Was dann?"

"Mae meinte, wir sollten ein Testament aufsetzen - natürlich auf Gegenseitigkeit", fügte sie schnell hinzu, als sie meinem verblüfften Blick begegnete.

Ich musste lachen. "Auf Gegenseitigkeit? Was hättest Du mir denn zu vererben?"

"Zwei Reisfelder."

"Die Du an mich bereits verpfändet hast."

"Und zwei Büffel."

"Na, immerhin."

Meine Herzallerliebste und ihre Mae hatten sich das fein ausgedacht.

Als ich später darüber noch einmal nachdachte, kam ich zu dem Schluss, dass sie so Unrecht nicht hatten. Vier meiner alten Kumpane hatten in den letzten 18 Monaten das Zeitliche gesegnet, und der Jüngste bin ich auch nicht mehr. Also setzte ich mich hin, schrieb auf, was ich an Hab und Gut zu vererben habe und setzte meine Herzallerliebste als Erbin ein.

"So viel sind Deine Immobilien wert?" Sie war ganz blass geworden und bekam feuchte Augen. Den Rest des Tages pfiff sie fröhlich vor sich hin, so als wäre sie bereits Millionärin.

Das weckte mein Misstrauen. Hatte ich einen Fehler gemacht? Ich schlief schlecht und hatte schlimme Träume.

Heute Morgen, als sie mir die obligatorische Reissuppe servierte, bat ich sie um ein Glas Wasser und vertauschte blitzschnell und heimlich unsere Teller. Während ich den ersten Löffel zum Munde führte, beobachtete ich sie aus den Augenwinkeln. Wartete sie jetzt darauf, dass ich vom Stuhl sackte? "Warum isst Du nicht?" fragte ich sie und bemerkte dabei, dass meine Stimme zitterte. "Ist noch zu heiß", antwortete sie und pustete in die Suppe. Aber dann aß sie doch. Gespannt sah ich zu, aber nichts passierte. Plötzlich verspürte ich ein heftiges Kneifen im Magen. Mein Gott! Mir wurde schlecht. Ich musste mich hinlegen. War das mein Ende? Nein, es war wohl nur die Anspannung und die Aufregung.

Nachdem ich mich beruhigt hatte, schwor ich mir, meiner Herzallerliebsten nie wieder zu misstrauen. Das Testament habe ich trotzdem gut versteckt. Wer weiß, vielleicht kommt sie doch noch eines Tages auf dumme Gedanken.

Callolo und seine Herzallerliebste und Angekommen in der Wirklichkeit

Callolo und seine Herzallerliebste

In 130 heiteren Kurzgeschichten hat Autor Carolus in zwei Büchern sich mit unterschiedlichen Erfahrungen, die sich aus dem Zusammenleben zwischen Thais und Farangs ergeben, verfasst. Die humorvollen Geschichten behandeln das Eheleben zwischen Nai und Callolo. Im Leben der beiden wird viel Toleranz abverlangt. Dass es trotzdem immer wieder ein Happy End geben kann, beweist der Autor, im ersten Buch, in vielen unerwarteten Entwicklungen. Im zweiten Werk hat der Autor seine „rosarote Brille“ abgenommen und erzählt auf ehrliche und gewohnt charmante Weise über Probleme und Schwierigkeiten, die in seiner nicht mehr ganz taufrischen Beziehung zu Nai entstehen.

Die beiden Taschenbücher können Sie im FARANG-Onlineshop bestellen.

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Leserkommentare

Vom 10. bis 21. April schließen wir über die Songkranfeiertage die Kommentarfunktion und wünschen allen Ihnen ein schönes Songkran-Festival.

Jürgen Franke 04.12.19 22:33
Herr Abel, ein vernünftig formuliertes Testament
läßt keine Fragen offen. Ihre Formulierung: "erst wenn die Erben eine Regelung getroffen haben", ist nicht nachvollziehbar. Denn die Erben werden keine Regelung treffen können, wenn das Testament exakt formuliert ist.
Hans-Dieter Volkmann 04.12.19 20:30
Guten Tag Herr Abel. vielleicht haben Sie meinen Kommentar von 15Uhr 19 nicht gelesen oder nicht verstanden. Aber in dem geschilderten Fall gibt es überhaupt keine Erbmasse von mir. Wo nichts vorhanden ist, gibt es auch nichts zu vererben. Oder kennen Sie ein deutsches Gesetz das den legalen Verkauf / Erwerb einer Immobilie nach 10 oder mehr Jahren, noch für ungültig erklärt ? Wohl kaum. Ansonsten befasse ich mich jetzt gerne mit anderen Themen.
Heinz Abel 04.12.19 16:41
Erben
Interessant, was hier an solidem Halbwissen kommentiert wird.
Wir sprechen hier von deutschem Recht: nach dem Tode sind die Erben; also alle; nur gemeinschaftlich handlungsfähig. Ist im BGB so geregelt. Der Partner, ob im Konto bevollmächtigt oder nicht, kann die lfd. Kosten für Rechnungen und seine Lebenshaltung verfügen. Aber nicht das Konto auflösen oder das Vermögen "in Gänze" verfügen.
Erst wenn "die Erben" eine Regelung getroffen haben, kann das bisher "gesperrte Konto" freigegeben werden.
Erben sind nicht nur der Partner, sondern auch Kinder. Die gemeinsaftliche wie auch die aus früheren Ehen; nicht aber der geschiedene Partner.
Eine Bank wird aus Schutz vor Klagen der Erben immer die Konten sperren, sobald der Tod des Vertragpertners bekannt ist. Und zum Thema "Geld abheben und dann melden"; die Bank meldet den Tod und die Kontostände zum Zeitpunkt des Todes an die zuständigen Behörden. Somit also Salden vor dem Abheben.
Und immer bitte beachten: wenn sich alle einig sind, oder bereits vor dem Tode schriftliche Vereinbarungen ALLER Betroffenen vorliegen, ist das Thema Tod und Konto kein Thema.
Jürgen Franke 04.12.19 15:57
Herr Volkmann, es ist nicht beabsichtigt, das
Thema auszuweiten, da es in unserem Fall lediglich um die Verfügbarkeit des Kontos bei der Postbank ging. Sie haben genau das getan, was viele Menschen leider versäumen. In meiner beruflichen Laufbahn, habe ich bedauerlicherweise viele zugrude gehende Existenzen erleben und abwickel müssen, weil nichts Schritliches vorlag.
Hans-Dieter Volkmann 04.12.19 15:19
Herr Franke, ich will keine Rechtsberatung praktizieren sondern nur meine persönlichen Erfahrungen mitteilen. Es ist durchaus möglich eine gesetzliche Erbfolge durch den Erblasser zu verhindern wenn man es so macht wie ich es getan habe. Indem man rechtzeitig, also nicht erst einige Monate vor dem Ableben, die Immobilien seinem Ehepartner veräußert und sich selbst ein lebenslanges unentgeltliches Nießbrauchrecht vorbehält. Nächstes Jahr ist meine Frau seit zehn Jahren Besitzer der Immobilien und ich ,achtzigjährig, hab was ich brauche, meinen Willen und mein Einkommen.
Jürgen Franke 03.12.19 23:37
Herr Volkmann, da Sie, davon gehe ich aus,
Ihren letzten Willen formuliert haben, hat kein Mensch die Möglichkeit, Ihnen etwas streitig zu machen. Abgehen davon mußte in jedem Fall der Rechtsweg eingehalten werden.
Hans-Dieter Volkmann 03.12.19 22:06
Herr Franke, mit juristische Aktivitäten von außerhalb sind z.B. Erbberechtigte gemeint, welche der Bank ihre Berechtigung nachweisen können.
Jürgen Franke 03.12.19 14:32
Herr Volkmann, ich gehe davon aus, dass
die "persönliche Beratung" schriftlich festgehalten wurde, sonst wäre das Gespräch nämlich überflüssig gewesen. Auf das Konto, das Sie gemeinsam mit Ihrer Frau unterhalten, hat, außer der Steuerfahndung, keiner Zugriff. Für die Mieteinnahmen verwenden Sie sicherlich ein eigenes Konto.
Jürgen Franke 03.12.19 10:04
Herr Volkmann, ich habe genau das
bestätigt, was Ihnen gesagt wurde. Es wäre auch falsch, wenn Ihnen etwas anderes gesagt worden wäre. Welche juristische Aktivitäten von außerhalb gemeint sind, kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Hans-Dieter Volkmann 02.12.19 22:47
Ja Herr Franke, da wissen Sie dann mehr als die Postbank in Frankfurt/M. Mir wurde in einer persönlichen Beratung eindeutig zugesichert das, wenn im Falle meines Todes die Bank davon erfährt, das Konto UNEINGESCHRÄNKT meiner Frau zugänglich ist, so wie es mit der Bank vereinbart ist. Allerdings hat die Bank keine Möglichkeiten gegen juristische Aktivitäten von außerhalb.
Thomas Knauer 02.12.19 22:03
Hab meinem Partner schon lange eine Karte mit PIN von jedem meiner Konten ausgehändigt, er soll dann alles abräumen im Falle meines Todes und danach erst offiziell Meldung machen.
Was mit meinem Besitz nach meinem Tod geschieht ist mir einerlei, Kinder sind versorgt, sie wissen das sie nichts zu erwarten haben und haben einem Verzicht auf jedes Erbe schriftlich zugestimmt.
Sollte ich das Pech haben ihn zu überleben habe ich ausgesorgt, wozu aber dann noch leben? mal sehen.
Im oben geschilderten Fall würde ich es vielleicht doch mit getrennten Konten und überweisen einer Summe X für Haushalt und eigenen Bedarf probieren. Fordert allerdings konsequentes Verhalten.

Jürgen Franke 02.12.19 18:18
Herr Volkmann, wenn aus Ihrem Einzelkonto
bei der Postbank ein Gemeinschaftskonto wurde, ist eine separate Vollmacht völlig überflüssig. Abgesehen davon schließen die Banken selbstverständlich erst ein Konto, wenn sie vom Tod erfahren haben. In Ihrem speziellen Fall gehe ich davon aus, dass Sie per Testament alles regelt haben, um ein Erbschleichen auszuschließen. Sofern Kinder aus der ersten Ehe vorhanden sind, muß dieser Sachverhalt besonders berücksichtigt werden, es sei denn, bei der Scheidung wurde das Problem behandelt.
Hans-Dieter Volkmann 02.12.19 18:18
"Sorry, aber ich könnte der Herzallerliebsten...…."
Ja Herr Pires, das ist natürlich ihre ganz persönliche Angelegenheit. Aber ich bin seit 23 Jahren mit einer Thailänderin verheiratet und sie wäre dumm würde sie eine Scheidung riskieren. Wir haben nach deutschem Recht geheiratet.Während unserer Ehe habe ich knapp vier Jahre Rentenbeiträge eingezahlt. Laut Versorgungsausgleich blieben gerade mal zwei Beitragsjahre für sie übrig. Demgegenüber steht die Witwenrente von 60% meiner beiden Renten. Im Ehevertrag steht: Im Falle einer Scheidung verzichtet jede Partei auf Unterhaltszahlung auch im Falle der Not. Herr Pires, ich glaube es ist alles eine Frage der richtigen Vorbereitung, juristisch wie bankenmäßig.
Dracomir Pires 02.12.19 15:42
Sorry, aber ich könnte der Herzallerliebsten ....
…. nicht trauen. Sie verlässt ihren Mann (wahrscheinlich nach einem Streit, das wurde im Text bewusst ausgeklammert) und lässt ihn einfach so im Stich, nachdem sie SEIN Geld verspielt hat. Solche Beispiele kenne ich einige, alle Frauen wurden schliesslich davongejagt oder gingen selber, nachdem sie SEIN Vermögen eingeheimst hatten. Und hier kommt die Herzallerliebste zurück - natürlich mit neuen Plänen zum Bezug SEINES Restvermögens!
Hans-Dieter Volkmann 02.12.19 15:30
Herr Auer, ich möchte Sie gerne darauf aufmerksam machen das ihre Behauptung;" In D. werden die Konten des Erblassers erst mal gesperrt." nicht in jedem Falle stimmt. Nach Auskunft der Postbank und eingehender Beratung bezüglich meines persönlichen Ablebens, ich will nicht das eventuell Erben aus erster Ehe Ansprüche stellen, gab es folgende Lösung. Erstens: Aus dem Einzelkonto wurde ein Gemeinschaftskonto.
Zweitens: Meine Frau erhielt eine entsprechende Vollmacht. Darauf wurde mir zugesichert das meine Frau im Falle meines Ablebens uneingeschränkt über das Konto verfügen kann.
Jürgen Franke 02.12.19 10:17
Jeder verantwortungsbewußte Mensch
macht ein Testament, insbesondere wenn er Familie hat. Alles andere wäre sträflicher Leichtsinn, sofern man sich nicht ganz zu dem bildenfernen Personenkreis zählt. Die Kosten, das Testament bei einem Anwalt zu hinterlegen, sind überschaubar. Grundsätzlich ist es auch hier so, wie Herr Auer sagte, dass die Konten sofort geschlossen werden.
Hermann Auer 02.12.19 09:21
@Rene Amiguet
Ich denke mal, dass das so nicht funktionieren wird. Wie es genau in TH abläuft weiß ich nicht, aber in D werden die Konten des Erblassers erst mal gesperrt, bis die Vererbung geklärt ist.
Rene Amiguet 01.12.19 17:26
Hinterlassenschaft
Anstatt ein Testament zu machen was doch ziemlich kompliziert und um rechtskräftig zu sein auch nicht gerade billig ist wegen den Anwalts und Notar Kosten.
Viel einfacher ist es mit der sogenannten Herzallerliebsten ein gemeinsames Bankkonto zu eröffnen bei dem sie nur durch Kollektiv Unterschrift (beide Kontoinhaber), aber du auch mit Einzelunterschrift Geld abheben kann. Die Herzallerliebste hat mit Einzelunterschrift nur Kontozugriff mit dem amtlichen Totenschein des anderen Kontoinhabers.