IS-Kämpfern Staatsbürgerschaft aberkennen

Foto: epa/Mads Claus Rasmussen
Foto: epa/Mads Claus Rasmussen

KOPENHAGEN (dpa) - Dänemarks Regierung will IS-Kämpfern mit doppeltem Pass ihre dänische Staatsbürgerschaft entziehen.

Die aktuelle Situation im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien stelle ein erhebliches Risiko dar, dass sich Kämpfer, die auch über einen dänischen Pass verfügten, in Kürze auf den Weg nach Dänemark machen könnten, teilte Ministerpräsidentin Mette Frederiksen am Montag mit. Deshalb wolle die Regierung das Parlament in Kopenhagen bitten, sich schnell mit einem Gesetzesvorschlag zu befassen, demzufolge solchen Kämpfern mit zwei Pässen die dänische Staatsbürgerschaft aberkannt werden könne, während sie sich noch im Ausland befänden.

Die Türkei hatte am Mittwoch vergangener Woche ihre lange geplante Militäroffensive in Nordsyrien begonnen. Sie richtet sich gegen die Kurdenmilizen, die im nordsyrischen Grenzgebiet ein großes Areal beherrschen. In der Region befinden sich Lager, in denen Kämpfer der Terrormiliz Islamischer Staat sitzen.

Wegen der Offensive bestehe das Risiko, dass mehrere der von den Kurden kontrollierten Lager im Grenzgebiet zusammenbrechen und ausländische Kämpfer nach Dänemark kommen könnten, erklärte Frederiksen. Diese Kämpfer stellten eine Gefahr für die dänische Gemeinschaft dar. «Sie sind unerwünscht in Dänemark», so Frederiksen.

Der Vorschlag gilt nur für Kämpfer mit zwei Pässen - wer davon also nur einen dänischen Pass besitzt, soll diesen nicht verlieren. Dies würde nämlich bedeuten, dass die jeweilige Person staatenlos wird.

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Leserkommentare

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Jürgen Franke 16.10.19 21:02
Unsere Meinung wird sicherlich nicht in
jedem Fall mit dem Gesetzestext übereinstimmen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die betroffenen IS-Kämpfer einen Rechtanwalt finden werden, der das klären wird.
Volker Schacht 16.10.19 20:56
die Grenze
Ist der Terrorismus und der Terrorist himself. Gleichgültig ob RAF, der Irre von Halle, Mundlos.... oder eben vom IS. Und die Grenze beim Pass ist: um Leute die von Geburt an einen europäischen Pass haben muss das jeweilige Land sich schon selber kümmern. Alternativ kann man auch bei Terrorismus zwingend auf die "besondere schwere der Schuld" erkennen und anschließende Sicherungsverwahrung anordnen. Es geht darum den Staat, also alle hier lebenden Menschen, ob Bürger oder Gäste, Migranten oder nicht vor Terrorismus so effektiv wie möglich zu schützen. Das wäre ein Baustein dazu.
Thomas Knauer 16.10.19 16:03
Aus unserer Geschichte haben die Väter des Grundgesetzes gelernt das kein Staatsbürger, was immer er auch anstellt, staatenlos werden kann. Finde ich auch sehr gut. Bei Doppelstaatlern kann die Staatsangehörigkeit aberkannt werden, entsprechend den Vorgeben wie wenn sie in die Armee eines fremden Staates eintreten.........
Ob es sinnvoll ist die , soweit sie diese erhalten, Sozialleistungen (Kindergeld gehört nicht dazu) zu kürzen oder einzustellen halte ich für fragwürdig.
Wo würde dann die Grenze gezogen, IS Kämpfer ok , deren Angehörige? Sippenhaft gibt es in keinem Rechtsstaat, der Täter von Halle........
Hans-Dieter Volkmann 16.10.19 14:30
Volker Schacht 16.10.19 13:24
Richtig Herr Schacht. Ein Staatsfeind sollte kein Recht auf die Staatsbürgerschaft haben. Ich gehe noch einen Schritt weiter. Staatsfeinde sollten zusätzlich vom Sozialsystem ausgeschlossen sein. Die lachen sich doch kaputt. Bekämpfen den Staat und bekommen auch noch Harz 4 und Kindergeld.
Volker Schacht 16.10.19 13:24
ich verstehe nicht
Wo das Problem liegt wenn jemand Staatenlos wird. Wer den Staat und das Gesellschaftssystem in dem er lebt so sehr verabscheut das er es terrorisiert, sollte nicht in diesem System leben dürfen. Schon um diejenigen die dort leben wollen zu schützen. Auch hier kommt mir der Opferschutz, wie häufig, zu kurz.