Dänemark will IS-Kämpfern Staatsbürgerschaft entziehen

KOPENHAGEN (dpa) - Dänemark kann künftig Mitgliedern der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) die Staatsbürgerschaft entziehen.

Das Parlament in Kopenhagen verabschiedete am Donnerstag ein entsprechendes Dringlichkeitsgesetz. Demnach kann jeder ohne gerichtliche Anordnung seine Staatsbürgerschaft verlieren, der sich im Ausland einer Terrororganisation anschließt. Dies wird als Beschädigung der Interessen des Landes gewertet.

Das Gesetz soll in erster Linie jene treffen, die für die IS-Terrormiliz in Syrien und im Irak gekämpft haben. Die Betroffenen können innerhalb von vier Wochen gegen den Bescheid Einspruch einlegen. Die Mehrheit des Parlaments hat sich dafür ausgesprochen, die Laufzeit des Gesetzes zu beschränken, so dass im Sommer 2021 noch einmal darüber abgestimmt werden muss.

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Leserkommentare

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Volker Picard 25.10.19 20:37
Rechtsstaatlichkeit,
Herr Knauer, natürlich haben Sie aus der Sicht der Rechtsstaatlichkeit völlig recht und erkannt, dass mein Kommentar sicher emotional ausgelöst wurde. Ich vermute, Sie sind ein ehemaliger Anwalt oder Richter, die sich ja auch nur am Gesetz zu orientieren haben, aber leider den Wunsch vieler Bürger nicht respektieren können, dass einige Folgen alles andere als akzeptiert werden (erlebe ich auch mit guten Freunden in Diskussionen), trotzdem hielte ich es für richtig, Gesetze auch den jeweiligen Situationen anzupassen und nicht nur nach dem Motto "entspricht unserer Rechtsstaatlichkeit" abzuhandeln. Die Regierung kann auch neue Gesetze verabschieden, die im Sinne und zum Schurz unserer Bürger sind.
Thomas Knauer 25.10.19 15:23
gut das es dies in der BRD nicht gibt, es würde die Staatenlosigkeit bedeuten. Dies schließt das GG auf Grund unserer Erfahrungen aber aus. Wenn dann der Entzug der Staatsangehörigkeit noch dazu nicht von einem Gericht angeordnet wird, wie sollte dann wer entscheiden wann jemand ein Terrorist ist.
Herr Picard die größten Hemmschuhe der Abschiebung von Gefährdern sind
-mangelnde Bereitschaft der Herkunftsländer ihre Bürger aufzunehmen bzw. den eindeutigen Nachweis der Identität zu führen
- der gerichtsfeste Nachweis das es sich um Schwerverbrecher handelt
-Gefährder die keine Tat konkret geplant haben sind juristisch nicht zu belangen
- deutsche Staatsbürger nicht abzuschieben sind

Menschenrechte stehen übrigens jedem zu egal was er verbrochen hat, lediglich Bürgerrechte lassen sich zeitlich befristet einschränken. Hat auch nichts mit Gutmenschentum zu tun, was per se ja auch nicht schlecht ist, sondern mit Rechtsstaatlichkeit, auf die wir stolz sein können
Volker Picard 25.10.19 14:20
Warum gibt es nicht in Deutschland nicht
so eine logische Vorgehensweise? Es ist doch das Selbstverständlichste der Welt, dass Mördern und Menschenverachtern keine Staatsbürgerschaft mehr zusteht, aber wir sind ja immer so gut (besser: Obernaiv), dass sich diese schrecklichen Menschen dann auf Kosten der Steuerzahler und Versorgung durch unser Land noch weiter austoben können (siehe auch Totalversager bei erforderlichen Abschiebungen von Gefährdern und Schwerverbrechern).