Däne gewinnt Klage gegen Thai über ihr Vermögen

Dänischer Mann (L) gewinnt Klage gegen thailändische Ehefrau wegen Nichtteilens von Vermögen. Foto: The Nation
Dänischer Mann (L) gewinnt Klage gegen thailändische Ehefrau wegen Nichtteilens von Vermögen. Foto: The Nation

BURIRAM: Das Provinzgericht vermittelte einen Deal zwischen einem Dänen und seiner ehemaligen thailändischen Partnerin, die ihm jegliche Rückgabe der rund 5 Millionen Baht verweigert hatte, die er in ein Haus, das sie zusammengebaut hatten, und in ein Auto, das in ihrem Namen gekauft worden war, investiert hatte.

Das Gericht entschied, dass die Thai das für 1,7 Millionen Baht gekaufte Auto, einen Honda CRV, an den Dänen übertragen sollte. Die Frau hatte behauptet, das Auto sei ein Geschenk der Zuneigung, ebenso wie das Haus. Und da alles auf ihren Namen lief und sie nicht verheiratet waren, hätte er kein Recht auf ihr Vermögen.

Das Gericht sah das nicht so. Die Anhörung habe deutlich gemacht, dass das Paar eine Ehe nach dem Gewohnheitsrecht eingegangen sei und als Mann und Frau zusammengelebt habe - wenn auch nicht sehr lange. Der Däne habe die Gelder auf ihr Bankkonto in Schritten überwiesen, die den Zahlungsschritten für das Auto und den Bauphasen des Hauses entsprochen haben.

Das Gericht erklärte weiter, dass, da das Haus auf Land gebaut wurde, das der Mutter der Thai gehörte, die einzige Alternative zu einem Kompromiss darin bestünde, das Haus abzureißen und das gebrauchte Baumaterial zu verkaufen und das Auto zu verkaufen und das Geld zu teilen - da der Mann Anspruch auf 50 Prozent des Vermögens der Frau habe. Das Gericht ließ keinen Zweifel daran, dass es zu Gunsten des Dänen entscheiden würde, sollte die Frau den Vorschlag nicht annehmen. Dem Mann das Auto und der Frau das Haus zu überlassen, sei für beide eine bessere Alternative.

Die Angeklagte - die ehemalige Partnerin - brauchte überraschend lange, um sich zu entscheiden, ob sie lieber weiter für ihre Behauptung kämpfen sollte, dass alles ein Geschenk sei. Schließlich erklärte sie unter Tränen, dass es in Ordnung sei, dass der Däne das Auto bekäme, wenn er nicht zurückkäme und bei ihr leben würde.

Die Entscheidung des Gerichts, ohne ein tatsächliches Urteil, ist ein bedeutender Bruch mit der sowohl bei thailändischen Frauen als auch bei Ausländern in Thailand weit verbreiteten Meinung, dass die Thai das gesamte auf ihren Namen eingetragene Vermögen des Paares behalten kann, falls die Beziehung zerbrechen sollte, wenn die Ehe nicht ordnungsgemäß registriert worden ist.

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Jürgen Franke 29.06.20 17:22
MM genauso habe ich es
auch gemeint. Nicht nur per Mail, sondern auch per Post.
Juergen Bongard 29.06.20 14:00
@Markus Boos, ein wenig Wortklauberei
Fortuna/Fortuner muss wohl hier manchmal sein und ist ok. Glück kann man wirklich nicht kaufen, aber es geniessen wenn man es dann hat. Übrigens kann man einen Fortuner UND einen Yaris kaufen, muss es aber nicht immer losposaunen.
Jürgen Franke 29.06.20 09:37
MM. automatisch fließen die Renten nur
wenn Du noch Dein Leben nachweisen kannst.
Jürgen Franke 29.06.20 09:22
Sorry Herr Boos,
für meine laxe Ausdrucksweise. Es war jedoch nicht beabsichtigt, jemanden zu bevormunden oder zu verletzten. Selbstverständlich kann jeder Mensch über seine Hinterlassenschaft nach seinem Willen verfügen.
Ich habe leider in der letzten Zeit sehr viel mit diesen Fällen zu tun gehabt, so dass mir der, offensichtlich unsinnige Gedanke gekommen ist, das weiter zu leiten. Nochmals danke und sorry für den Hinweis.
Markus Boos 29.06.20 08:29
@ Jürgen Franke
Ich betrachte den Begriff Schreiberling als herablassend und auch abwertend. Also bitte lass das bitte.
Ob wir unseren Nachlass testamentarisch geregelt haben, bleibt unsere private Angelegenheit.
Jürgen Franke 28.06.20 22:23
MM Die Einstellung mit der Sintflut ist auch sehr
einfach. Leider kennen weder Banken noch die Rentenversicherung diese Regelungen. Ich gehe davon aus, dass alle Schreiberlinge hier kein Testament gemacht haben und es genau so einfach handhaben wie Du. Es ist schon schecklich, was einige hier an Kommentaren von sich geben
Markus Boos 28.06.20 20:52
@ Michael
Dein letzter Post erinnert mich sehr an Ephraim Khischon. Denn seine Frau war auch immer die beste von allen. Meinen Glückwunsch dazu.
Norbert Kurt Leupi 28.06.20 20:01
Solche Urteile ...Herr Michael Meier
im " Rosenkrieg " ! Da hast Du recht , es gibt hunderte oder tausende Urteile bei Scheidungen wo auch schmutzige Wäsche gewaschen wird ! Beispiele gibt`s zur Genüge ! Bei einem mir bekannten Schweizer ging der " Krieg " friedlich zu Ende und das Gericht entschied auf " Halbe / Halbe" ! Bei einem anderen , mir auch bekannten Deutschen ging die Streitere über Monate hinweg bis sich der Bayer selbst auf die " Hinterbeine " gestellt hat und seine Frau plötzlich und aus unerklärlichen Gründen verstorben ist ! Somit fiel Haus , Hof und das Mobile an ihn !
Markus Boos 28.06.20 19:22
@Thomas Thoenes
Du sagst es. Denn das ist der echte Reichtum. Einfach glücklich sein zu dürfen. Herz was willst du mehr?
Wenn Liebe nicht an deinem Bankkonto gemessen wird ist sie vollkommen. Geniessen wir es. Und viele da draussen hoffentlich auch.
Jürgen Franke 28.06.20 18:22
MM Ich gehe davon aus, dass Du alles
testamentarisch festgelegt hast.
aurel aurelis 28.06.20 16:54
Gewohnheitsrecht
In dem Artikel spricht das Gericht von "Ehe nach dem Gewohnheitsrecht". Nur wenige Thais schließen offizielle Ehen, schon weil das Gebühren kostet. Es gibt genügend Lösungen seine Rechtsansprüche zu sichern. Obwohl ich im Allgäu wohne habe ich meinen Ehevertrag (Heirat in D, in meinem Dorf) in Berlin von einer international erfahrenen Anwältin machen lassen. Ich habe in Thailand außer dem vereinbarten Unterhalt für die 2 Stieftöchter keine Geld ausgegeben. Ok, die gingen dort zur Schule und studierten bzw. studieren. Ich werde auch verfügen und habe es teilweise schon getan, dass unser Sohn - er kommt jetzt in die Schule - bis 25 hier bleibt, Schule, Studium, usw.
Rudolf Lippert 28.06.20 16:52
Thomas S
Da haben Sie natürlich recht. Das Haus liegt bei 3,3 Mio. Sorry. Aber selbst so ein Haus würde ich mir zu zweit nicht zutrauen zusammenzubauen. Aber vielleicht gibt es inzwischen schon laiengerechte Bausätze, die man zu zweit zusammenschrauben kann. Eine Klage g e w i n n e n heisst nicht in einem Kompromiss auf 3,3 Mio zu verzichten wo es um 5 Mio ursprünglich gingt. Eine Entscheidung des Gerichts ohne Urteil? Ein Gericht vermittelt einen Deal? Gut, ich muss auch nicht alles verstehen. Keine Ahnung. Die Mitte von 5 Mio wäre 2,5 Mio. - und das wäre für ein Leben ohne Ehe schon viel zu viel.
Thomas Thoenes 28.06.20 16:52
Glücklich sind die Wenigen
die wie ich aus reiner Liebe mit einer Thai
Frau leben die um einiges "reicher" ist als ich. 555
Jom 28.06.20 16:50
Unterm Strich hat keiner was gewonnen...
außer einem Haufen Ärger. Auf die einzelnen Streitpunkte werde ich nicht eingehen.
Was aber den eigentlichen Gerichtsprozess betrifft so ist nach Meinung kein Gerichturteil ergangen denn die gerichtlichen Streitigkeiten endeten in einem Prozessvergleich.
Ein Vergleich vor Gericht ist eine Alternative um die Anwalts- u. Prozesskosten zu begrenzen und auch um einem richterlichen Urteil zuvor zu kommen.
Die getroffene Einigung (Vergleich) beruht auf dem Entgegenkommen von Kläger und Angeklagtem und ist nur als Kompromiss zu verstehen.
Erst bei einer Nichteinigung hätte das Gericht ein rechtskräftiges Urteil gefällt was es auch angeblich bereits andeutete.
Anmerkung. Anwaltskosten sind nicht unerheblich denn es wird der Streitwert zu Grunde gelegt und kein Anwalt wird eine Klage einreichen wenn die Gebühren nicht vorab beglichen wurden. Diese Kosten dürften auch eine nicht unerhebliche Rolle bei der Einigung gespielt haben.
Merke, recht haben und recht kriegen ist immer zweierlei !
Rene Amiguet 28.06.20 15:22
Es gibt Hoffnung
Es wäre schön wenn dieses Gerichtsurteil zu einem Präzedenzfall wird, Flächendeckend für ganz Thailand.
Markus Boos 28.06.20 14:15
@Juergen Bongard
Lieber Jürgen. Fortuna (Glück) kann man nicht kaufen. Einen Fortuner (Toyota) allerdings schon. Ähm! Hast du nicht den Yaris vergessen.

Der Däne kann von Glück reden. Den CRV würde ich rasch glichst verkaufen. Bevor die Vandalen kommen.
Jürgen Franke 28.06.20 14:07
Herr Bongard, aber nicht jeder hat das Glück,
so einen Teufel zu haben.
Wolfgang Krichel 28.06.20 13:46
Gutes Urteil
Sorry aber ich verstehe eure Probleme mit dem Urteil nicht. Kompliment für den Dänen das er diesen Weg gegangen ist.und siehe da ein thailändisches Gericht aktzeptiert zum Teil die Klage des Farangs. Thailand auf einem neuen Weg?
Markus Boos 28.06.20 13:45
@Oliver Harms
Der gute Jürgen Franke vertut sich manchmal im Artikel der zu kommentieren ist. Doch vorher hat er lediglich auf einen älteren Bericht verwiesen. Wer seinen Kommentar richtig deutet, kann erkennen, dass Jürgen Franke empfiehlt alles testamentarisch zu regeln. Ist doch ganz ok gell?
Juergen Bongard 28.06.20 13:15
Viele Kommentatoren hier verurteilen entweder
die Frau wegen Raffgierigkeit oder den Farang wegen Dämlichkeit. Ich selber habe vor 10 Jahren eine wesentlich jüngere Thaifrau geheirate und seitdem sukzessive IHR Haus im Isaan nach meinen europäischen Vorstellungen um- also auch 2 Anbauten mit Swimmingpool incl. grosse Terrasse angebaut. Bis jetzt so ca. 3 Millionen Bath. Auch einen Fortuna gekauft. Das alles in dem Bewustsein, das bei einer Trennung ihr alles gehoert. Aber zum Teufel, das war und ist es wert. Ich hatte und habe eine wunderschoene Frau und es war und ist eine sehr innige und glückliche Zeit. Es ist jeden Bath wert und ich würde es nochmal tun.Wer anders denkt und später vor Gericht gehen will, sollte es garnicht erst anfangen. .
Jürgen Franke 28.06.20 09:37
Das Verfahren hätte auch anders
ausgehen können. Schreibt nicht so viele schlaue Kommentare, sondern denkt lieber daran, rechtzeitig selbst ein Testament zu machen.
Norbert Kurt Leupi 28.06.20 03:52
Balkon statt Treppe / Herr Peter Bauer
Passen Sie mal schön auf , was Sie uns damit sagen wollen ! Herr Oliver Harms wird Sie , wie mich , als Kriminalromanleser verurteilen ???? " In der Realität ist die Wirklichkeit für Herr O.Harms ganz anders " !
Rudolf Lippert 28.06.20 00:01
Die Überschrift des Beitrags steht im Widerspruch
zum einführenden Absatz. Ein Deal, also eine Abmachung, eine Absprache, ist k e i n "Gewinnen". Es ist ein Rückwärtsrudern der eigenen Forderungen, daher kann es überhaupt zu einem "Deal" kommen. Die Überschrift ist schlicht unsachlich, nicht zutreffend (früher sagte man: gelogen). Hierzulande haben wir grundsätzlich keine Gerechtigkeit zu erwarten, aber das ist ein anderes Thema. Eine andere Frage ist ob die Redaktion diesen Beitrag so getextet hat oder ob er von auswärts kam. Ich meine: Vom S i n n her ist das doch nun wirklich Unsinn, oder? Ein Kompromiss ist ein Kompromiss und kein Gewinn, vielleicht sitze ich auch schon zu lange mit Briten und Australiern am Stammtisch. Aber ich meine doch der deutschen Sprache dennoch mächtig zu sein (es heisst das Gericht hätte "vermittelt" - also nicht geurteilt.) ....Schauen wir doch mal in den Duden rein, warum ein Kompromiss kein Gewinnen oder ein Sieg ist. (Kann man heutzutage online machen, steht da auch ganz deutlich drin...Zwinker Smiley.) Allen Ernstes: ich würde gerne mal erfahren wie so etwas offensichtlich Unsinniges zustande kommt. Guckt die Redaktion nur noch bei un-cosheren Leserbriefen hin? By the way: Das Paar ist ohnehin ein Unikum: ich würde mir nie vorstellen können ein Haus für 5 Mio. mit meiner Partnerin zusammenzubauen. Aber die konnten sowas, und das wohl ganz easy, Hut ab! Alle Achtung, ey!
Paul Kuhn 27.06.20 23:25
Gutes Urteil?
Offensichtlich ist niemandem bewusst, dass man dieses Urteil auch ganz anders lesen kann:

Eine Weile mit der Freundin "wie Eheleute" im eigenen Condo zusammen gewohnt?

Und schwupps, schon bekommt sie nach der Trennung 50% des Erlöses dee dann zu verkaufenden Wohnung...!
Norbert Kurt Leupi 27.06.20 22:22
Däne gewinnt !
Aus dem Gerichtsaal ist der glückliche Däne noch ungeschoren herausgekommen ! Sollte er aber weiterhin In TH bleiben , weiss man nie , was noch passieren kann ! Er wäre nicht der Erste , dem die " EX " aus Rache nachstellt und ob schon eine Kugel im Lauf steckt um ihn in der Holzkiste im Frachtraum nach Hause fliegen zu lassen ?
Jürgen Franke 27.06.20 20:40
Eigentlich hatte ich vor zum Thema
Patientenverfügung auch darauf hinweisen, wie wichtig ein Testament ist, damit auch nach seinem Ableben alles geregelt wird, Vielen Menschen ist nämlich völlig unbekannt, dass die Banken sofort die Konten schließen, wenn bekannt ist, dass der Kontoinhaber verstorben ist. Übringes MM alles kann und sollte testamentarisch geregelt werden.
Thomas Thoenes 27.06.20 19:37
Ein Meilenstein auf dem Weg
in die Gerechtigkeit. Zwar noch nicht zufriedenstellend aber ein Anfang. Ich hoffe der Bericht zieht sich auch durch die Thai Medien.
Dieter Kowalski 27.06.20 18:52
Der Mann habe Anspruch auf 50 Prozent der gemeinsamen Investition von 5 Millionen und bekommt das Auto (Neuwert 1,7 Millionen)?
Die Hälfte wäre doch 2,5 Millionen, falls ich noch richtig rechnen kann.
Dabei steigt der Wert einer Immobilie im Allgemeinen, während sie bei beweglichen Gegenständen, wie einem Fahrzeug, kontinuierlich fällt.
So Begrüßenswert das Urteil auch sein mag, wirklich gerecht ist es nicht.