Corona-Ungewissheit bei der Urlaubsplanung

​Wann leistet eine Reiserücktrittsversicherung – und wann nicht?

Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn
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BERLIN/HAMBURG: Wer in diesen Zeiten eine Reise bucht, kann sich nie ganz sicher sein. Klappt auch alles? Mancher setzt hier als Schutz auf eine Reiserücktrittsversicherung. Doch nicht jeder weiß so genau, wann diese überhaupt leistet – und wann nicht. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

• Wann greift eine Reiserücktrittsversicherung?

Die Versicherung schützt Reisende, die ihren Urlaub überraschend doch nicht antreten können, vor hohen Stornierungsgebühren. Schließlich sind das Pauschalpaket oder Flug, Hotel und Mietwagen längst bezahlt. Allerdings kommt es auf den Grund für den Reiserücktritt an.

Die Reiserücktrittsversicherung kann die Stornogebühren ganz oder teilweise erstatten, wenn der Reisende oder ein naher Angehöriger vor dem Urlaub verunfallt, überraschend schwer erkrankt oder gar stirbt. Auch bei unerwarteten Ereignissen wie einem Wohnungseinbruch, einem Brand oder einer Schwangerschaft zahlt die Versicherung. Einige Versicherer bieten auch Schutz beim Verlust des Arbeitsplatzes.

Die Versicherung zahlt aber nicht, wenn zum Beispiel kurzfristig eine Reisewarnung für das Urlaubsziel ausgesprochen wird oder dort ein neuer Lockdown inklusive Ausgangssperre angeordnet wird.

• Wann brauche ich eine Reiserücktrittsversicherung?

Der Bund der Versicherten (BdV) empfiehlt, nur für lange oder teure Reisen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. „Für uns sind erst einmal alle Versicherungen wichtig, die das existenzielle Risiko absichern – also vor dem Ruin schützen“, erklärt BdV-Sprecherin Bianca Boss. Vielen Reisenden dürfte es aber um ein sicheres Gefühl gehen. Letztlich muss hier jeder selbst entscheiden.

• Worauf sollte ich beim Abschluss der Versicherung achten?

Wer dennoch eine Reiserücktrittsversicherung abschließen möchte, sollte zu Corona-Zeiten darauf achten, dass diese auch die Folgen einer Pandemie absichert. Der BdV schätzt, dass nur rund ein Drittel der Tarife einen weitgehenden Versicherungsschutz in Pandemiefällen vorsieht. Es kommt daher immer auf die Vertragsbedingungen an.

Reisende sollten prüfen, welche Umstände von der Versicherung gedeckt oder eben ausgeschlossen sind – zu finden unter dem Stichwort Ausschlüsse. „Wenn darunter 'Pandemie' zu finden ist, bin ich nicht mehr gesichert, wenn ich an Covid-19 erkranken sollte“, warnt Birgit Brümmel, Expertin für Reiseversicherungen bei der Stiftung Warentest.

Außerdem wichtig: Gerade ältere Menschen sollten prüfen, ob und wann genau chronische Erkrankungen abgesichert sind.

• Wie viel kostet eine Reiserücktrittsversicherung?

Es gibt ganz verschiedene Tarife, für Einzelpersonen und Familien, für jedes Alter oder mit Aufpreis für Senioren, eher teurer oder eher günstig. Zu unterscheiden sind Jahrespolicen und solche nur für eine einzelne Reise. Die Stiftung Warentest hat 132 Anbieter geprüft („Finanztest“, Ausgabe 01/2021). Die Versicherungen unterschieden sich unter anderem in der Höchstversicherungssumme und beim Beitragspreis. Der Preis für eine Einzelpolice für eine Person begann bei 42 Euro.

• Welche Zusatzleistungen sind sinnvoll – und welche nicht?

„Für alles, was während der Reise passiert – plötzliche Infektion oder Quarantäne – empfehlen wir eine Reiseabbruchpolice in Verbindung mit der Versicherung“, rät Birgit Brümmel von der Stiftung Warentest. Sie empfiehlt Tarife ohne Selbstbeteiligung.

• Wann kann ich auch ohne die Versicherung kos­tenlos stornieren?

Bei Pauschalreisen ist das möglich, wenn die Reise durch unerwartete, außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt sein dürfte. Eine Reisewarnung ist dafür ein starkes Indiz. Dann könnten Veranstalter auch keine Stornogebühren verlangen, so Brümmel. Geschlossene Restaurants oder die Maskenpflicht am Zielort berechtigen Reisende dagegen nicht zum Rücktritt. Solche Unannehmlichkeiten müssen Urlauber in Zeiten einer Pandemie mittlerweile akzeptieren.

Individualreisende sind nicht so gut abgesichert. Für sie gilt: Findet etwa der Flug statt, lässt sich das Ticket nicht ohne Gebühren einfach zurückgeben. Und wenn das Hotel oder Ferienhaus grundsätzlich geöffnet ist, liegt es am Urlauber, ob er dort erscheinen kann. Wenn das aus persönlichen Gründen nicht der Fall ist, besteht das Risiko, sein angezahltes Geld für den Aufenthalt nicht wiederzusehen.

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