Chance auf Flüchtlingsschutz für syrische Wehrdienstverweigerer

Ein allgemeiner Überblick über den Eingang des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Foto: epa/Julien Warnand
Ein allgemeiner Überblick über den Eingang des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Foto: epa/Julien Warnand

LUXEMBURG: Wer im Bürgerkriegsland Syrien den Wehrdienst verweigert, hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gute Aussichten auf die Anerkennung als Flüchtling in der EU. In vielen Fällen sei die Verweigerung Ausdruck politischer oder religiöser Überzeugung oder habe ihren Grund in der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, befanden die Richter am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-238/19). Somit wäre die Voraussetzung für die Anerkennung als Flüchtling gegeben.

Hintergrund ist ein Fall in Deutschland, bei dem ein Wehrpflichtiger aus Syrien geflohen ist, um den Dienst nicht antreten zu müssen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) gewährte ihm jedoch nur subsidiären Schutz - und keinen Flüchtlingsstatus. Für subsidiär Schutzberechtigte ist etwa die Möglichkeit des Familiennachzugs begrenzt. Hier gilt in Deutschland derzeit ein Kontingent von 1000 Personen pro Monat.

Das Bamf argumentierte, dass der Betroffene selbst keine Verfolgung erlitten habe, die ihn zur Ausreise gedrängt habe. Da er vor dem Bürgerkrieg geflohen sei, habe er zudem keine Verfolgung zu befürchten, wenn er zurückkehre. Es fehle an einer Verknüpfung zwischen seiner Flucht und einem der fünf Verfolgungsgründe für die Anerkennung als Flüchtling. Dies sind Rasse, Religion, politische Überzeugung, Staatsangehörigkeit oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe. Der Syrer klagte gegen die Entscheidung.

Der EuGH stellte nun klar: «In vielen Fällen ist die Verweigerung des Militärdienstes gewiss Ausdruck politischer Überzeugungen (...), religiöser Überzeugungen oder hat ihren Grund in der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe.» Somit spreche eine starke Vermutung dafür, dass die Bedingungen für die Anerkennung als Flüchtling nach EU-Recht erfüllt seien.

Die Menschenrechtsorganisation ProAsyl wertete das Urteil als großen Erfolg. «Die rechtswidrige Praktik des Bamf, syrischen Kriegsdienstverweigerern den vollen Flüchtlingsstatus zu verweigern, muss nun aufhören. Wer vor dem Terrorregime Assads flieht und sich dem Wehrdienst entzieht, hat ein Recht auf Asyl», sagte Geschäftsführer Günter Burkhardt.

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.

Leserkommentare

Vom 10. bis 21. April schließen wir über die Songkranfeiertage die Kommentarfunktion und wünschen allen Ihnen ein schönes Songkran-Festival.