Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz

Foto: epa/Rainer Jensen
Foto: epa/Rainer Jensen

BERLIN (dpa) - CDU/CSU wollen sich für eine Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz einsetzen. Deshalb beantragte die Bundestagsfraktion der beiden Parteien, am Mittwoch den deutsch-österreichischen Blutdoping-Skandal im Sportausschuss des Bundestags zu behandeln, hieß es in einer Mitteilung von CDU/CSU. Insbesondere solle die Einführung einer Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz geprüft werden.

«Neben den Ermittlungen der Polizei müssen der Blutdoping-Skandal bei der Ski-WM in Seefeld auch politisch aufgearbeitet und eventuell notwendige gesetzgeberische Konsequenzen gezogen werden», erklärte Eberhard Gienger (CDU), der sportpolitische Sprecher von CDU/CSU.

Den Dopingfall gelte es jetzt vollständig aufzuklären und dann zu prüfen, ob das Anti-Doping-Gesetz um eine Kronzeugenregelung und den Schutz von Hinweisgebern erweitert werden müsse. «Denn: Der aktuelle Erfolg im Kampf gegen Doping ist vor allem dem Geständnis eines Dopingsünders geschuldet», sagte Gienger. «Wir müssen dopenden Sportlern und auch Mittätern einen Ausweg aufzeigen und zusätzliche Anreize bieten, sich zu offenbaren beziehungsweise bei den Ermittlungen zu helfen.»

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.

Leserkommentare

Vom 11. bis 21. April schließen wir über die Songkranfeiertage die Kommentarfunktion und wünschen allen Ihnen ein schönes Songkran-Festival.