CAAT erlässt strengere Regeln für Fluggesellschaften

Geparkte Maschinen verschiedener thailändischer Airlines am Don Mueang Airport. Foto: Jahner
Geparkte Maschinen verschiedener thailändischer Airlines am Don Mueang Airport. Foto: Jahner

BANGKOK: Die zivile Luftfahrtbehörde (CAAT) hat die Präventivmaßnahmen verschärft und neue Richtlinien für Passagiere und Fluggesellschaften herausgegeben. Der Schritt kommt, nachdem das staatliche Centre for Covid-19 Situation Administration von Phuket darüber informiert wurde, dass drei Fluggesellschaften (AirAsia, Thai Smile und Vietjet) seit dem 15. April sieben Flüge mit infizierten Passagieren an Bord durchgeführt haben.

Die neuen Maßnahmen traten am 1. Mai in Kraft:

1. Einschränkung des Flugverkehrs zwischen 23 Uhr und 4 Uhr morgens, um die Auswirkungen für Passagiere, die zwischen dem Flughafen und ihrer Unterkunft reisen, zu reduzieren.

2. Im Falle von Flugänderungen, Flugstreichungen und Flugzusammenlegungen müssen die Airlines die Passagiere gemäß den Gesetzen des Verkehrsministeriums informieren und angemessen betreuen.

3. Der Flughafen führt eine strenge Überprüfung durch. Passagiere müssen eine medizinische Maske oder eine Stoffmaske tragen. Die Körpertemperatur muss mit einem Infrarot-Thermometer gemessen werden, das nicht mit dem Körper der überprüften Person in Berührung kommen darf. Wenn jemand keine Maske oder Stoffmaske trägt oder eine Temperatur von mehr als 37,3 Grad Celsius hat, wird ihm der Zutritt zum Flughafenbereich untersagt.

4. Die Körpertemperatur der Passagiere wird vor dem Einsteigen in das Flugzeug am Abflugort mit einem Infrarot-Thermometer gemessen, und die Passagiere werden vor dem Verlassen des Flughafenbereichs erneut getestet. Wenn die Temperatur höher als 37,3 Grad Celsius ist oder sie Atemwegssymptome wie Husten, Halsschmerzen, laufende Nase oder Kurzatmigkeit haben, werden die Flughafenbeamten sofort die örtlichen Gesundheitsbehörden informieren.

5. Die Airlines müssen die Sitze im Flugzeug für die Anzahl der Passagiere in jedem Flug unter Berücksichtigung der Abstandsregeln anordnen.

6. Die Flughafenbehörden und Fluggesellschaften müssen die Fluggäste vor einem möglichen Risiko warnen. Bestätigte Patienten oder Personen mit hohem Risiko müssen von einer Reise absehen. Bei Zuwiderhandlung können sie nach dem Gesetz über übertragbare Krankheiten 2015 bestraft werden.

Hier die betroffenen Sitzplatznummern, Flugnummern, Fluggesellschaften und Daten der Flüge mit infizierten Personen:

  • AirAsia-Flug FD3027 am 15. April, Abflug um 17.50 Uhr von Don Mueang nach Phuket. Sitzplatznummern 4-8.
  • Vietjet-Flug VZ401 am 16. April, Abflug um 11.05 Uhr von Chiang Rai nach Phuket. Sitzplatznummern 13-17.
  • Air-Asia-Flug FD4110 am 20. April, Abflug um 12.06 Uhr vom Flughafen Suvarnabhumi nach Phuket. Sitzplatznummern 18-22.
  • Thai-Smile-Flug W285 am 21. April, Abflug um 12.30 Uhr vom Flughafen Suvarnabhumi nach Phuket. Sitzplatznummern 35-39.
  • Vietjet-Flug VZ301 am 23. April, Abflug um 13.40 Uhr von Phuket nach Bangkok. Sitzplatznummern 13-17.
  • Vietjet-Flug VZ316 am 25. April, Abflug um 18.30 Uhr vom Flughafen Suvarnabhumi nach Phuket. Sitzplatznummern 17-21.
  • Vietjet-Flug VZ308 am 26. April, Abflug um 18 Uhr vom Flughafen Suvarnabhumi nach Phuket. Sitzplatznummern 7-11.

Betroffene Passagiere sollen sich unter den Telefonnummern 094-593-8876 oder 062-243-5116 melden.

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