Bußgeld für Schleichen auf der Überholspur

Wer betrunken Fahrrad fährt oder die Überholspur blockiert, riskiert künftig ein Bußgeld

Rechtsschleichern auf Autobahnen soll schon bald ein Bußgeld drohen. Foto: epa/Barbara Walton
Rechtsschleichern auf Autobahnen soll schon bald ein Bußgeld drohen. Foto: epa/Barbara Walton

BANGKOK: Rechtsschleicher nerven nicht nur gehörig – sie reduzieren auch die Kapazität der Autobahn.

Das Szenario kennt jeder: Entweder rasen PS-starke Autos halsbrecherisch von rechts nach links oder vermeintliche Schleicher blockieren notorisch die rechte Spur. Dem täglichen Krieg auf thailändischen Schnellstraßen soll nun Einheit geboten werden. Die Nationale Gesetzgebende Versammlung hat am Mittwoch einem Gesetzesentwurf grundsätzlich zugstimmt, der Rechtsschleichen unter Strafe stellt. Weiter sollen auch schwer beladene LKWs von der rechten Spur ferngehalten werden.

Das vorgeschlagene Gesetz beinhaltet auch die Gültigkeit einer elektronischen Fahrerlaubnis sowie weitere neue Regelungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. So werden Trunkenheitsfahrten mit dem Fahrrad auf öffentlichen Straßen künftig unter Strafe gestellt. Wird ein betrunkener Radfahrer von der Polizei gestoppt, setzt es ein Bußgeld in Höhe von 500 Baht. Bisher wurden Radfahrer von den Gesetzen zu Trunkenheit im Straßenverkehr ausgeschlossen.

Die Mitglieder der NLA billigten den Entwurf für die Novellierung des Landverkehrsgesetzes in der ersten Lesung mit 157: 0 Stimmen, zwei Enthaltungen und einer Nichtabstimmung. Anschließend wurde ein Sonderausschuss zur Prüfung des Gesetzesentwurfs eingesetzt.

Vor der Abstimmung reichten NLA-Mitglieder mehrere Vorschläge ein, darunter Maßnahmen gegen Korruption bei der Erteilung von Bußgeldbescheiden, nachdem es immer wieder zu Beschwerden von Verkehrsteilnehmern kam, dass sie zum Zeitpunkt des vorgeworfenen Straftatbestandes gar kein Fahrzeug gelenkt hatten.

In Bezug auf den sogenannten E-Führerschein sollte der Wortlaut des Gesetzesentwurfes dahingehend geändert werden, dass die Nutzung der digitalen Fahrlizenz im Einklang mit geltendem Recht ist. Alternativ könnte eine neue Verordnung formuliert werden, die dem Kabinett zur Überprüfung vorgelegt wird. Die „DLT QR-Licence“ wurde am 15. Januar vom Department of Land Transport (DLT) lanciert, wird jedoch von der Polizei nicht als Alternative zur offiziellen Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat anerkannt, so lange es kein betreffendes Gesetz zur Legalisierung der digitalen Fahrerlaubnis gibt.

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Marcel Edouard Petter 19.01.19 03:30
Rechte Fahrspur blockieren
Ein Bekannter wurde bereits vor über 10 Jahren für dieses Vergehen gebüsst, da wurde also am Strassenverkehrsgesetz nichts geändert, möglich ist, dass die Polizei künftig vermehrt gegen dieses Vergehen vorgehen wird.
Jürgen Franke 18.01.19 15:20
Bußgeld hilft immer die Kassen zu füllen
Eigentlich nicht ganz nachvollziehbar, warum der Polizei jetzt erst auffällt, dass behindert geschlichen und besoffen gefahren wird.
Ingo Kerp 18.01.19 15:03
Wieder eine tolle Idee, Rechtsschleicher nerven, stimmt. Wie wird die Gesetzgebung durchgeführt? Sind genügend Polizisten zur Bußgeld Kassierung bereit gestellt? Git es Überwachungen von Schleichern und auch Geschwindigkeitsmessungen? Ab welcher Geschwindigkeit ist man ein Schleicher? Die Nummer mit den betrunkenen Radfahrern wird wohl nicht umzusetzen sein, da der betrunkene Thai lieber Auto fährt. Ist er betrunken, fällt er vom Rad.