Bußgeldbei nächtlichen Fluglärm gebilligt

Hessens Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne). Foto: epa/Jens Schlueter
Hessens Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne). Foto: epa/Jens Schlueter

BERLIN/FRANKFURT/MAIN (dpa) - Bei verspäteten nächtlichen Landungen auf Flughäfen mit Nachtflugverbot soll künftig nach dem Willen des Bundesrats gegen Fluggesellschaften ein Bußgeld verhängt werden können. Die Länderkammer nahm am Freitag nach Mitteilung von Hessens Verkehrsministerium im Kampf gegen Nachtlärm einstimmig einen Entwurf dieses Bundeslandes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes an.

«Wir möchten Airlines belangen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie Nachtflugregelungen systematisch missachten», erklärte der hessische Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne). «Das klare Votum der Länder ist ein starkes Signal an Bundestag und Bundesregierung, die diese Initiative jetzt hoffentlich unterstützen und beschließen.» Bislang können nur betroffene Piloten mit Bußgeldern belangt werden.

An Deutschlands größtem Flughafen Frankfurt gibt es zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr ein Nachtflugverbot. Verspätete Maschinen dürfen in bestimmten Fällen noch bis Mitternacht landen, wenn nicht der Flugplan ohnehin so gestaltet ist. «Die Anzahl solcher Verspätungslandungen hat im ersten Halbjahr 2018 erheblich zugenommen; seitdem sinkt sie zwar wieder, liegt aber teilweise immer noch über dem Niveau früherer Jahre», kritisierte das hessische Verkehrsministerium in Wiesbaden.

Minister Al-Wazir erklärte: «In zahlreichen Fällen hegen wir den Verdacht, dass die Verspätungen nicht auf äußeren Gründen, sondern auf einer zu engen Betriebsplanung der Airlines beruhen und damit Verstöße gegen das Nachtflugverbot darstellen.» Für solche Ordnungswidrigkeiten könne bislang alleine gegen Piloten ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

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