Breiviks Menschenrechtsklage erneut vor Gericht

Das Gefängnis, in dem der norwegische Neonazi-Massenmörder Anders Behring Breivik derzeit seine Strafe verbüßt. Foto: epa/Ole Berg-rusten Norwegen Out
Das Gefängnis, in dem der norwegische Neonazi-Massenmörder Anders Behring Breivik derzeit seine Strafe verbüßt. Foto: epa/Ole Berg-rusten Norwegen Out

OSLO: Erst kürzlich war Anders Behring Breivik persönlich vor Gericht, nun wird er in einem anderen Verfahren per Video zugeschaltet. Abermals geht er gegen seine Bedingungen in Isolationshaft vor.

Der verurteilte Massenmörder Anders Behring Breivik lässt in Norwegen vor Gericht erneut über seine strengen Haftbedingungen verhandeln. Wenige Tage nach der Abweisung seines Antrags auf vorzeitige Haftentlassung geht es bei dem am Montag begonnenen Berufungsverfahren nun wieder um die Klage, in der der Rechtsterrorist dem norwegischen Staat Verstöße gegen seine Menschenrechte vorwirft. Fünf Verhandlungstage sind angesetzt worden.

Eine Vorinstanz hatte Breiviks Menschenrechtsklage im Februar abgewiesen, woraufhin der Utøya-Attentäter gegen das Urteil in Berufung gegangen war. Zur neuen Verhandlung vor dem Borgarting-Berufungsgericht in Oslo wurde er per Video aus dem Gefängnis Ringerike zugeschaltet, wie Fotos der Nachrichtenagentur NTB zeigten.

Breivik hatte am 22. Juli 2011 eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und im Anschluss auf der Insel Utøya ein Massaker in einem Sommerlager der Jugendorganisation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei angerichtet. Die Terroranschläge mit ihren insgesamt 77 Todesopfern gelten als die schlimmsten Gewalttaten der norwegischen Nachkriegszeit.

Immer wieder erfolglose Gerichtsverfahren

Breivik war dafür 2012 zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Sicherheitsverwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt worden. Über seine Haftbedingungen hat er sich seitdem immer wieder beschwert: Er meint, die jahrelange Isolationshaft verstoße gegen seine Menschenrechte und habe ihm geschadet. Norwegische Gerichte haben die Klage bereits mehrmals abgewiesen.

In einem anderen Verfahren hatte Breivik im November zum zweiten Mal prüfen lassen, ob er auf Bewährung vorzeitig auf freien Fuß kommen kann. Das zuständige Amtsgericht von Ringerike, Asker und Bærum wies seinen Antrag vergangene Woche ab - auch dagegen geht der 45-Jährige wieder in Berufung.

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Laddawan Sukkon 11.12.24 12:09
Die Abschaffung der Todesstrafe .......
...... ist weiterhin zu bedauern. Mörder, Vergewaltiger, Pädophile und Drogenhändler sollte man den kurzen Prozess machen.

Die älteren Jahrgänge mögen sich an die Kurzabhandlung von Nicolae & Elena Ceaușescu erinnern; wer spricht heute noch von Hussein oder Gaddhafi?

Breivik wird sich NIEMALS ändern und kaum ist der wieder draussen, gehts dann wieder von vorne los. Dass er eines Tages wieder rauskommt, ist in den Kuscheljustizen Europas verankert. Die Kosten dieser Verwahrung ist einmalig und wirklich verschwendetes Geld.

Im Interesse der Gesellschaft wie auch des Steuerzahlers (welcher die Rechnung begleichen darf) sollten solche Gesellschaftsaussätzige vernichtet werden. Ja, ich weiss, passt nicht in die momentane Weicheierkultur aber Abstimmungsresultate anonymer Stimmabgebende würden mir sicher ein Mehr bescheren.

Auge um Auge, Zahn um Zahn - steht scheinbar schon im alten Testament!
Ingo Kerp 10.12.24 13:30
Wenn man die freigegebenen Bilder der Breivik-Zelle in der Presse gesehen hat, muß man feststellen, das nicht jeder Erdenbürger im Privatleben so gut eingerichtet ist. Vor Augen halten muß man sich dabei auch die unglaubliche Straftat von Breivik. Vielleicht ist es auch zu seinem Schutz, wenn man ihn nicht in eine Zelle mit mehreren Gefangenen legt. wer weiß, wie die dem gesonnen wären.