PATTANI: Das Provinzgericht Pattani hat die Todesstrafe über zwei Männer verhängt, die vor einem Jahr in dem verheerenden Bombenanschlag auf einen Big-C-Supermarkt in der Innenstadt von Pattani im tiefen Süden des Landes involviert waren. 62 Menschen, darunter auch Kinder, wurden bei dem Angriff am 9. Mai 2017 verletzt, der Sachschaden wurde auf mehrere Millionen Baht beziffert.
Der erste Sprengsatz explodierte in einem vor dem Eingang des Einkaufszentrums geparkten Pick-up-Truck, eine weitere Bombe war in einem Motorrad auf dem Parkplatz versteckt und explodierte zeitgleich. Der erste der beiden Angeklagten, Su-ai-mee Sama-ae, wurde nur wenige Tage nach dem Anschlag verhaftet und lieferte während des Verhörs in einem Lager der Armee Hinweise auf weitere Verdächtige und die Drahtzieher. Der zweite Verdächtige, Sama-ae Mamah, ging den Fahndern kurz darauf ins Netz.
Beide Täter waren geständig, was zu einer Nachstellung des Tathergangs führte. Zuerst trafen sie sich mit weiteren Komplizen in der Ban-Takong-Moschee im Bezirk Nong Chik, von wo aus sie weiter zur Banmai Moschee zogen, wo ein 45-Jähriger aus Yala, Nuson Kajornkam, getötet wurde. Nuson, der seinen Lebensunterhalt durch den Bau von Zelten und Markisen bestritt, wurde unter dem Vorwand eines Geschäftsauftrags nach Pattani gelockt. Stattdessen ermordeten ihn die Männer und stahlen seinen Pick-up. Die Leiche wurde am 11. Mai 2017 in einer Kautschukplantage im Bezirk Nong Chik gefunden. Er hinterließ seine Frau, die als Krankenschwester arbeitete und zwei Kinder.
Durch Su-ai-mees Aussage konnten Haftbefehle gegen neun weitere Komplizen ausgestellt werden.
Seit dem Ausbruch der Gewalt zwischen islamischen und separatistischen Gruppierungen und der thailändischen Regierung im Jahr 2004 wurden in den südlichsten Provinzen des Lands – Pattani, Yala, Narathiwat und Songkhla – über 6.500 Menschen getötet. Bis heute üben Aufständische fast täglich Angriffe gegen die Staatsgewalt oder Zivilbevölkerung aus. Ihre Forderungen reichen von mehr Mitbestimmung bis Unabhängigkeit unter Einführung der Scharia.