BGH klärt: Wer ist schuld an schlimmem Mountainbike-Unfall?

Foto: epa/Franziska Kraufmann
Foto: epa/Franziska Kraufmann

KARLSRUHE (dpa) - Ein schlimmer Mountainbike-Unfall beschäftigt heute den BGH: Der Kläger nahm bei einer Radtour einen Feldweg.

Dieser war nach ungefähr 50 Metern mit gespanntem Stacheldraht für Autos gesperrt. Der Mann bemerkte das Hindernis zu spät und stürzte. Der Ex-Bundeswehroffizier ist seitdem vom Hals abwärts gelähmt.

Ein schlimmer Mountainbike-Unfall beschäftigt am Donnerstag (11.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der Kläger hat 2012 bei einer Radtour im Hamburger Umland einen Feldweg genommen. Dieser war nach ungefähr 50 Metern mit gespanntem Stacheldraht für Autos gesperrt. Der Mann bemerkte das Hindernis zu spät und stürzte beim Bremsen kopfüber in die Absperrung. Der frühere Bundeswehroffizier ist seitdem vom Hals abwärts gelähmt.

Der Mann hat die Gemeinde Braak, wo der Unfall passiert ist, und die beiden für das Gebiet zuständigen Jagdpächter verklagt. Er will ein hohes Schmerzensgeld. Auch die Bundesrepublik als Dienstherr erhebt Forderungen. Insgesamt geht es um mehr als eine Million Euro.

Nach derzeitigem Stand fiele die Summe deutlich kleiner aus. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hatte angenommen, dass der Mann auch selbst an dem Unfall schuld war. Ob es nach der Verhandlung gleich ein Urteil gibt, ist offen. (Az. III ZR 250/17 u.a.)

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