BGH klärt: Was darf in die Gratis-App des Deutschen Wetterdienstes?

Die Sonne geht hinter der Wetterwarte des Deutschen Wetterdienstes (DWD) auf. Foto: Christophe Gateau/Dpa
Die Sonne geht hinter der Wetterwarte des Deutschen Wetterdienstes (DWD) auf. Foto: Christophe Gateau/Dpa

KARLSRUHE (dpa) - Die Smartphone-App des Deutschen Wetterdienstes (DWD) beschäftigt seit Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH).

Es geht um die Frage, ob der meteorologische Dienst der Bundesrepublik neben amtlichen Unwetterwarnungen auch allgemeine Vorhersagen gratis anbieten darf. Das Urteil wird erst in den nächsten Wochen verkündet, wie es nach der Verhandlung in Karlsruhe hieß. (Az. I ZR 126/18)

Die Smartphone-App des Deutschen Wetterdienstes (DWD) beschäftigt seit Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH). Es geht um die Frage, ob der meteorologische Dienst der Bundesrepublik neben amtlichen Unwetterwarnungen auch allgemeine Vorhersagen gratis anbieten darf. Das Urteil wird erst in den nächsten Wochen verkündet, wie es nach der Verhandlung in Karlsruhe hieß. (Az. I ZR 126/18)

Geklagt hat der private Anbieter WetterOnline. Das Bonner Unternehmen hält es für wettbewerbswidrig, dass der Deutsche Wetterdienst mit Steuergeld eine umfassende Gratis-App finanziert. Das Angebot von WetterOnline ist nur mit Anzeigen kostenlos, die werbefreie Variante müssen Nutzer kaufen. Solange der Rechtsstreit läuft, bietet auch der DWD seine App in der Vollversion nur noch gegen Bezahlung an.

Der Wetterdienst mit Sitz in Offenbach ist eine Bundesbehörde. Seine Aufgaben sind in einem eigenen Gesetz genau festgelegt.

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