Berufungsverfahren in schwedischem Terrorprozess begonnen

STOCKHOLM (dpa) - Im Verfahren gegen mehrere Terrorverdächtige hat in Schweden der Berufungsprozess begonnen. Die Staatsanwaltschaft forderte am ersten Verhandlungstag vor dem Berufungsgericht in Stockholm eine höhere Haftstrafe für den verurteilten Hauptangeklagten, wie der schwedische Radiosender SR am Donnerstag berichtete.

Die Verteidigung des Mannes aus Usbekistan forderte dagegen Freispruch. Der 46-Jährige war am 8. März wegen der Vorbereitung eines Terroranschlags im Namen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Staatsanwalt Per Lindqvist will darüber hinaus eine Verurteilung eines 30-Jährigen erreichen. Der Mann soll ebenfalls an den Anschlagsplänen beteiligt gewesen sein, wurde von der Vorinstanz in Solna von diesem Vorwurf aber wie ein weiterer Mann freigesprochen.

Insgesamt mussten sich sechs Männer - fünf aus Usbekistan, einer aus Kirgistan - in dem Terrorprozess in Solna verantworten. Alle Angeklagten haben die Vorwürfe abgestritten.

Die Staatsanwaltschaft warf dreien die Planung einer terroristischen Straftat im Raum Stockholm vor. Allen wurde zudem zur Last gelegt, den IS mit Überweisungen in Höhe von umgerechnet bis zu 2000 Euro unterstützt zu haben. Vier von ihnen, darunter der 46-Jährige, wurden in dem Punkt schuldig gesprochen und zu Haftstrafen zwischen vier und sechs Monaten verurteilt. Mit diesem Teil des Verfahrens will sich das Berufungsgericht ab kommendem Montag befassen. Nach Angaben des Gerichts soll das Berufungsverfahren bis zum 24. Mai abgeschlossen sein.

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