Behördebedauert «sprachliche Verfehlungen»

Foto: epa/Christian Bruna
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WIEN (dpa) - Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in Österreich hat «sprachliche Verfehlungen» bei der Begründung eines negativen Asylbescheids bedauert. «Ein respektvolles Verhalten im Umgang mit Menschen und die qualitätsvolle Bearbeitung der Bescheide sind Grundvoraussetzung für die Arbeit des Bundesamtes», teilte die Behörde am Freitag mit.

Der betreffende Mitarbeiter sei versetzt worden. Er hatte einem 18-jährigen Afghanen, der sich wegen seiner Homosexualität in seiner Heimat verfolgt fühlte, den Schutzstatus verweigert. «Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten», hatte das Magazin «Falter» aus der Begründung zitiert.

Obendrein bemühte der Mitarbeiter das Klischee, dass Homosexuelle grundsätzlich nicht aggressiv seien. Der 18-Jährige habe sich aber während seines Aufenthalts mit anderen gestritten. «Ein Aggressionspotenzial ist bei ihnen also vorhanden, das bei einem Homosexuellen nicht zu erwarten wäre.» Das Amt befand: «Sie sind nicht homosexuell und haben daher bei Ihrer Rückkehr nach Afghanistan nichts zu befürchten.»

Die Behörde hat aus Anlass des Falls nach eigenen Angaben auf der Suche nach Mängeln 500 Bescheide überprüft - und keine weiteren Auffälligkeiten gefunden. Das BFA habe in den vergangenen beiden Jahren rund 120.000 Asylentscheidungen getroffen. Dies bedeute bei einer durchschnittlichen Länge von rund 70 Seiten pro negativem Bescheid ein Volumen von mehr als fünf Millionen Seiten. «Aus dieser enormen Menge ein paar wenige Sätze herauszunehmen, bildet nicht die Realität ab», so das Amt.

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