MÜNCHEN (dpa) - Anders als in einem Rechtsgutachten behauptet ist der Einsatz der bayerischen Grenzpolizei nach Ansicht von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) von der deutschen Verfassung gedeckt.
«Die unmittelbaren Kontrollen unserer bayerischen Polizisten an der Grenze zu Österreich sind verfassungs- und europarechtlich einwandfrei», sagte er am Montag in München.
Herrmann widersprach damit ausdrücklich einem Rechtsgutachten, welches die Grünen im Bundestag in Auftrag gegeben hatten. Seit Juli 2018 wird die bayerisch-österreichische Grenze nicht mehr nur von der deutschen Bundespolizei, sondern auch von bayerischen Polizisten kontrolliert.