BANGKOK: Bars und weitere Unterhaltungsstätten dürfen ab nächsten Mittwoch (1. Juli) nach monatelanger Zwangspause wiederöffnen, wenn sie eine gültige Lizenz besitzen und sich an die hohen Auflagen halten, sagte Dr. Taweesin Visanuyothin, Sprecher des staatlichen Centre for Covid-19 Situation Administration (CCSA), nachdem dieser Ausschuss die fünfte Lockerungsphase der Beschränkungen genehmigt hatte.
Nachtlokale dürfen alkoholische Getränke verkaufen, müssen aber um Mitternacht schließen. Sie müssen sicherstellen, dass die Gäste mindestens einen Meter voneinander entfernt sitzen, wobei die Tische durch einen zwei Meter breiten Freiraum und 1,5 Meter hohe Wände voneinander getrennt sein müssen. Die Gäste dürfen die Tische nicht mit Fremden teilen, während die Bedienung jederzeit Gesichtsmasken tragen muss. Darüber hinaus müssen häufig berührte Bereiche, einschließlich der Toiletten, regelmäßig gereinigt, Raucherbereiche deutlich gekennzeichnet und die Räume ordnungsgemäß belüftet werden. Jedes Unternehmen muss sicherstellen, dass seine Gäste sich auf der Plattform „Thai Chana“ registrieren, heißt es weiter bei der „Nation“.
Die Lokale dürfen keine Werbeaktionen starten, da diese Menschenmassen auslösen könnten. Sie müssen handdesinfizierendes Gel bereitstellen, die Zahl der Gäste auf fünf pro Tisch beschränken, keine alkoholischen Getränke in gemeinsam genutzten Behältern servieren und Überwachungskameras installieren. Deren Aufzeichnungen darf einen Monat lang nicht gelöscht werden, damit die Beamten die Situation regelmäßig überprüfen können. Singen und Tanzen sind streng verboten. Wegen dieser 22 Auflagen werden viele Betreiber von Unterhaltungsstätten erst gar nicht ihren Betrieb eröffnen, und Nachtschwärmer werden eh zu Hause bleiben.
Die Betreiber von Internetcafés und Spielzentren müssen ihre Kunden in drei Gruppen einteilen: Jüngere unter 15 Jahren können den Dienst montags bis freitags von 14 bis 20 Uhr und samstags und sonntags von 10 bis 20 Uhr nutzen. Personen im Alter zwischen 15 und 18 Jahren können den Dienst werktags von 14 bis 22 Uhr und am Wochenende von 10 bis 22 Uhr in Anspruch nehmen. Personen über 18 Jahre können den Dienst jederzeit nutzen.
Internetcafés und Spielzentren müssen für jeden Kunden eine Fläche von vier Quadratmetern zur Verfügung stellen und sicherstellen, dass sie über die „Thai Chana“-Plattform einchecken. Die Kunden dürfen sich nicht länger als zwei Stunden aufhalten. Die Betreiber müssen ebenfalls Überwachungskameras installieren und einen Monat lang die Aufzeichnung speichern.
Wieder öffnen dürfen weiter Massage Parlours (Body Massage) und Spas. Alle Kunden müssen über die „Thai Chana“-Plattform einchecken und jederzeit, außer während eines Bades, eine Maske tragen. Spas und Massagesalons sind verpflichtet, die Zahl der Kunden zu begrenzen und ihre Masseurinnen und andere Angestellte häufig auf Covid-19 kontrollieren zu lassen.
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