Baerbock in Den Haag

Mögliche Strafverfolgung Putins im Mittelpunkt

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (C). Foto: epa/Sedat Suna
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (C). Foto: epa/Sedat Suna

DEN HAAG: Außenministerin Annalena Baerbock will bei einem Besuch in Den Haag Möglichkeiten diskutieren, wie der russische Präsident Wladimir Putin wegen des Angriffskriegs auf die Ukraine zur Rechenschaft gezogen werden kann. Am Internationalen Strafgerichtshof in der niederländischen Stadt will die Grünen-Politikerin an diesem Montag (11.00 Uhr) zunächst dessen Präsidenten Piotr Hofmanski und anschließend Chefankläger Karim Khan treffen.

Zudem ist eine Rede Baerbocks an der Haager Akademie für Völkerrecht geplant. Die Ministerin hat unter anderem Völkerrecht studiert, eine Doktorarbeit in diesem Bereich aber nicht abgeschlossen. Am Nachmittag wollte Baerbock bei getrennten Terminen auch mit Ministerpräsident Mark Rutte und ihrem Außenminister-Kollegen Wopke Hoekstra sprechen.

Der Internationale Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag wurde durch das Römische Statut von 1998 geschaffen. Chefankläger Khan ermittelt bereits wegen der Lage in der Ukraine. Die Ermittlungen können sich auf Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord erstrecken. Beim Tatbestand der Aggression - also dem von Putin befohlenen Angriffskrieg - kann das Gericht nicht tätig werden, unter anderem, weil Russland nicht Vertragsstaat ist. Auch aus diesem Grund hat der ukrainische Staatschef Wolodymyr Selenskyj im September vor der UN-Vollversammlung für ein Sondertribunal geworben.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte am Sonntagabend der Deutschen Presse-Agentur in Berlin, der russische Angriffskrieg sei klar völkerrechtswidrig. Er wünsche sich noch mehr Entschlossenheit und Entschiedenheit bei der juristischen Verfolgung. «Wenn es das schnellste und zielführendste Mittel ist, halte ich ein Sondertribunal für gut denkbar», ergänzte er. Für ein solches Tribunal seien mehrere Optionen denkbar.

Entweder könne es sich «um ein ukrainisches Gericht, ein internationales Tribunal auf der Grundlage eines völkerrechtlichen Vertrags unter Beteiligung der Ukraine handeln», schlug Buschmann vor. «Oder es gibt eine Mischform, ein so genanntes hybrides Gericht, bei dem ein ukrainisches Gesetz einen Sondergerichtshof mit Beteiligung internationaler Richter schafft.» Wichtig sei, dass ein solches Sondertribunal mit internationalen Richtern besetzt werde, «um die Unparteilichkeit für das Strafverfahren zu garantieren».

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.